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Berlin: 5000 Euro aus Polizeischrank verschwunden Kriminalamt sucht

nach Geld und Dieb

Nach dem Verschwinden von beschlagnahmten Bargeld aus einem verschlossenen Schrank im Landeskriminalamt (LKA) überprüft dieses jetzt die eigenen Sicherheitsbestimmungen. Wie in einem Teil der gestrigen Ausgabe kurz gemeldet, sollen in der vergangenen Woche mehrere tausend Euro verschwunden sein. Dies war bemerkt worden, als der versiegelte Umschlag mit dem Geld im Zuge der weiteren Ermittlungen aus dem Schrank genommen und wieder geöffnet wurde. Dem Vernehmen nach waren 15 000 Euro in dem Umschlag – 5000 fehlten. Wieso jemand nur einen Teil des Geldes entnommen hat, ist unklar. Theoretisch sei auch ein Zählfehler zu Beginn möglich, dies sei aber eher unwahrscheinlich, hieß es.

Der Umschlag war im Asservatenschrank eines Kommissariats des LKA 4, das für organisierte Kriminalität zuständig ist. Das Geld soll bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung im Drogenmilieu Anfang der letzten Woche beschlagnahmt worden sein. Für die Polizei ist die Unterschlagung im eigenen Haus auch deswegen peinlich, weil durch die Panne auch die Ermittlungen in diesem Fall gefährdet werden könnten.

Wie zu hören ist, können viele Personen gewusst haben, wo der Schlüssel für den Asservatenschrank aufbewahrt wird – selbst die Putzfrau. Das Siegel aus Papier aufzubrechen, sei keine Hürde, hieß es. Wer geschickt sei, könne es sogar wieder zukleben, ohne dass es auffiele.

In den Asservatenschränken werden in den Kommissariaten beschlagnahmte Gegenstände aufbewahrt. Alle Ein- und Ausgänge müssen im so genannten Asservatenbuch dokumentiert werden – dieser Papierkram gilt nicht gerade als beliebte Arbeit. Der Polizeipräsident hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, „um Tatumstände und Verbleib des Geldes zu klären“. Vorstellbar sei es, dass Geld künftig von zwei Beamten gezählt und versiegelt werden muss, um Zählfehler auszuschließen. Auch eine bessere Sicherung der Asservatenschränke und schärfere Kontrollen werden geprüft.

In Niedersachsen war vor drei Jahren ein Polizist dazu verurteilt worden, 11 000 Euro zurückzuzahlen. Die Summe war aus ungeklärten Gründen aus dem Asservatenschrank verschwunden. Das Verwaltungsgericht hatte den Beamten wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt. Er hatte das Geld zweieinhalb Jahre in einem Pappkarton im Schreibtisch und später im Asservatenschrank aufbewahrt, anstatt es bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Ha

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