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Berlin: 5000 Euro für Scheinehe mit asiatischen Partnern

Chinese als Mitglied von Schleuser-Bande verurteilt

Der Braut war der Bräutigam zwar völlig fremd. Die Berlinerin K. reiste aber trotzdem wohl mit Freuden nach Shanghai und gab Xudong Z. ihr Ja-Wort. Brachte ihr die Ehe mit dem Chinesen doch 5000 Euro auf die Hand. Als Gegenleistung musste sie lediglich gegenüber der Ausländerbehörde in Berlin eine traute Zweisamkeit mit Herrn Z. vorgaukeln. Frau K. hatte sich von einer Schleuser-Bande anwerben lassen. Mit einem 32-jährigen Chinesen stand gestern einer der kriminellen Heiratsvermittler vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Der angeklagte Kellner machte es kurz. Die Anklage treffe zu, bestätigte Jiong Y. die ihm vorgeworfene Verwicklung in zwei Scheinehen. Er hatte im Januar 2003 Frau K. in Shanghai „betreut" und kurze Zeit später einen deutschen Mann, der für 3500 Euro sowie „Spesen" die zahlungskräftige Su-Xia Y. heiratete. Der Angeklagte hatte die Reisen für die deutschen Scheinehe-Partner nach Shanghai organisiert und war außerdem für Behördengänge verantwortlich. Etwa ein Jahr später wurden seine Hintermänner geschnappt.

Die Bande soll zwischen 1998 und 2004 rund 50 Scheinehen vermittelt und so illegal Ausländer eingeschleust haben. Die asiatischen Heiratskandidaten zahlten nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu 20 000 Euro – die Frauen allerdings einige tausend Euro weniger, weil sie leichter vermittelbar waren. Von dem Geld erhielten die angeworbenen Schein-Partner rund ein Drittel. Die deutschen Ehekandidaten stammten zumeist aus sozial sehr schwachen Verhältnissen, sagte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses gegen den Kellner. Sie seien in Cafés und Suppenküchen angesprochen und mit Geld gelockt worden.

Die Hauptakteure der Bande wurden bereits zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt, einige angeworbene Schein-Partner erhielten Geldstrafen. Nach einer Chinesin, die in ihrer Heimat die Fäden gezogen haben soll, wird noch gefahndet.

Nach Erkenntnissen der Berliner Staatsanwaltschaft werden jährlich etwa 2000 Chinesen über Scheinehen nach Deutschland eingeschleust. Auch Jiong Y. erschlich sich über diesen Weg eine Aufenthaltserlaubnis. Dafür wurde er zu gestern zu einer Geldstrafe von 3450 Euro verurteilt. Die zwei Fälle des illegalen Einschleusens von Ausländern ahndete das Amtsgericht mit einer Strafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung. Kellner Jiong Y. muss jetzt mit seiner Ausweisung rechnen. K. G.

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