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Berlin: 6. Juni 1980

Vor 25 Jahren stritten Rudower Bürger gegen Schweineställe

Der Antrag eines Neuköllner Bürgers, der Mitglied der Bürgerinitiative Landschaftsschutz Rudow ist, auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zum Baustop für die SchweinemastStälle an der Schönefelder Straße ist vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Bürgerinitiative lehnt das Projekt ab, weil sie Geruchsbelästigungen und wegen des industrieartigen Charakters der Ställe die Verschandelung „einer der letzten Naturflächen“ befürchtet. Die Kammer erkannte die Gefahr einer Geruchsbelästigung nicht an. Die Ställe würden so modern gebaut, daß sie die Nachbarschaft nicht belästigten. Unter anderem ist bei dem Projekt der Einbau einer Anlage vorgesehen, durch die die Jauche geruchsfrei gehalten werden soll. Hinsichtlich der befürchteten Verschandelung von Naturflächen, so entschied das Gericht, sei der Nachbar nicht klageberechtigt.

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