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Berlin: 7. September 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Als Landschaftspfleger sollten die Berliner Landwirte überall dort gegen Entgelt eingesetzt werden, wo sie ihre Ackerflächen aus Gründen des Naturschutzes und der Erholung nicht mehr ökonomisch sinnvoll nutzen können. Nach dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Länder jetzt dabei, entsprechende Vorschriften auszuarbeiten, nach denen derartige Entschädigungen geregelt werden sollen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Als Landschaftspfleger sollten die Berliner Landwirte überall dort gegen Entgelt eingesetzt werden, wo sie ihre Ackerflächen aus Gründen des Naturschutzes und der Erholung nicht mehr ökonomisch sinnvoll nutzen können. Nach dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Länder jetzt dabei, entsprechende Vorschriften auszuarbeiten, nach denen derartige Entschädigungen geregelt werden sollen. In Berlin hat die Senatsbauverwaltung entsprechende Vorstellungen erarbeitet. Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch auf die bisherige Praxis in Lübars hin, wo Landwirte als Ausgleich für Pflege und Benutzung ihrer vom Erholungsverkehr besonders belasteten bäuerlichen Nutzfläche eine Ausgleichszulage nach der in der Europäischen Gemeinschaft erarbeiteten „Bergbaurichtlinie“ erhalten. 120 Mark pro Jahr und Hektar werden bisher gezahlt; ein Betrag, der bei noch intensiverer Nutzung der Flächen von allen Beteiligten als zu niedrig angesehen wird.

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