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Berlin: Ab 29 Grad im Schatten: Behörden machen hitzefrei

Der Kundenbetrieb soll in den Ämtern aber aufrecht erhalten bleiben

Vielleicht kann man sie heute beobachten, auf den Stufen der Rathäuser, der Bürger und Bezirksämter. Wie die Angestellten des öffentlichen Dienstes die Treppen hinunterstürmen, die Aktentaschen in die Luft werfen und ausgelassen rufen: Hitzefrei! Hitzefrei!

Denn darum geht es in der neuen Regelung von Ehrhart Körting (SPD), auch wenn die Verwaltung es wie gewohnt umständlich ausdrückt: „Der Senator für Inneres hat am Montag entschieden, wegen der lang anhaltenden Hitze für diesen Sommer allen Dienstkräften zu gestatten, an Tagen mit extremer Wetterlage die Dienststelle unter Anrechnung ihres Gleitzeitguthabens zu verlassen, wenn wie heute, die Außentemperaturen über 29 Grad erreichen.“

Praktisch funktioniert das so: Um Punkt 11 Uhr ruft ab jetzt täglich jemand aus der Personalstelle beim Wetterdienst an. Sind 29 Grad erreicht, gilt hitzefrei. Bei 28,9 Grad heißt es weiterarbeiten. Die zweite Chance kommt um 13 Uhr, wenn der Verwaltungsmann erneut zum Hörer greift. Aber auch, wenn jetzt 29 Grad gemessen werden, kommt nicht jeder in den Genuss des frühen Feierabends. In jeder Dienststelle entscheidet der Chef, wer wann hitzefrei bekommt. „Wenn in der Führerscheinstelle ein Riesenandrang herrscht, können nicht alle nach Hause gehen“, sagt Peter Fleischmann von der Innensenatsverwaltung. Hingegen sei es zur Ferienzeit nicht in allen Bürgerämtern erforderlich, dass die komplette Besatzung hinter den Schaltern sitze.

Normalerweise dürfen die Mitarbeiter ihre Überstunden erst ab 15 Uhr abbummeln, aber Körting hat mit den hitzegeplagten Mitarbeitern ein Einsehen. Denn Klimaanlagen gibt es nicht in allen Behörden. „Da sind die Temperaturen zuweilen wirklich brutal“, sagt Fleischmann. Die Regelung mit den Gleitzeitguthaben ermögliche es auch, ein Minus in der heißen Zeit anzusammeln und im Herbst dann wieder auszugleichen. In manchen Dienststellen sind 1500 Minus-Minuten möglich, in anderen weniger. Das regele jede Behörde anders, sagt Fleischmann. Die schlechte Nachricht kommt zum Schluss: Die Hitzefrei-Regelung gilt vorerst nur diesen einen Ausnahme-Sommer. „Nächstes Jahr muss neu entschieden werden.“ kf

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