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Berlin: Abschiebung nur mit Pass des Heimatlandes

Wer in Deutschland kein Aufenthaltsrecht mehr hat, wird ausgewiesen und muss das Land verlassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird der Staat handgreiflich und schiebt ihn ab – jedenfalls theoretisch.

Wer in Deutschland kein Aufenthaltsrecht mehr hat, wird ausgewiesen und muss das Land verlassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird der Staat handgreiflich und schiebt ihn ab – jedenfalls theoretisch. In der Praxis stoßen die Behörden häufig auf Hindernisse. Hat etwa jemand keinen gültigen Pass, so wird man ihn praktisch nicht los. Auf diese Art schaffen es sogar Kriminelle, die an sich per Gesetz abgeschoben werden sollten, hierzubleiben – wie gestern berichtet. Besonders mit offiziell staatenlosen Libanesen haben die Behörden Probleme. Besonderen Schutz sieht das Gesetz für politisch Verfolgte vor. fk

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