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Die Zahl von Jugendlichen, die betrunken aufgegriffen werden, zeigt: Es ist nicht schwer, an Alkohol zu kommen.

© dpa

Alkohol für Jugendliche: Wirte werden selten bestraft

Verständnis für Buschkowskys Justizkritik am gekippten Bußgeld: Auch andere Bezirke wünschen sich mehr Unterstützung durch die Gerichte.

Die Streifen sind in etlichen Bezirken verstärkt worden, die Kontrolleure gelten als hoch motiviert, und der Senat hat die Bußgelder für den verbotenen Verkauf von Alkohol an Jugendliche Anfang 2011 drastisch erhöht: Gleichwohl kommt es in Berlin bislang höchst selten vor, dass ein Wirt oder Verkäufer wegen dieses Delikts tatsächlich mit einer größeren Summe belangt wird. Zum einen, weil die Schuld wegen der vielen möglichen Ausflüchte der Beteiligten nur schwer zu beweisen ist. Zum anderen, weil die Gerichte im Falle eines Widerspruchs die Position der Bezirke offenbar recht häufig eher schwächen, indem sie Bußgelder verringern oder Verfahren einstellen. Wie berichtet, hat sich Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) wegen einer solchen Gerichtsniederlage seines Bezirks mit der Justiz in dieser Woche heftig angelegt. Am Donnerstag bestätigten nun andere Bezirke auf Nachfrage Buschkowskys Erfahrungen. Sein Ärger sei nachvollziehbar, hieß es.

„Auch wir erleben immer wieder, dass Bußgelder nach einem Einspruch der Wirte oder Verkäufer vor Gericht heruntergesetzt werden und die Richter nach Kompromissen suchen“, sagt der Charlottenburger Ordnungsstadtrat Marc Schulte (SPD). Der Chef des Ordnungsamts in Friedrichshain-Kreuzberg, Joachim Wenz, bestätigt dies. Es sei frustrierend, sagen Mitglieder der nächtlichen Behördenstreifen, „wenn die Beweise überzeugend erscheinen, aber uns die Justiz nicht den Rücken stärkt“.

Einen „hieb- und stichfesten Nachweis“ zu führen, scheitert nach den Erfahrungen der Ämter zum einen an den betrunken aufgegriffenen Jugendlichen, „die ihre Quellen für Alkohol meist decken“, sagt Neuköllns Ordnungsamtschef Horst-Holger Kalusa. „Die wollen ihren Nachschub nicht gefährden.“ Wirte und Verkäufer versteckten sich zudem hinter tausenderlei Ausreden, da werde beispielsweise behauptet, ein 18-Jähriger habe die Flaschen gekauft und Jüngeren ausgehändigt. Wegen der Abgabe von Alkohol an Minderjährige wurden deshalb 2010 in Berlin nur rund 110 Bußgelder zwischen 200 und 1500 Euro verhängt. Wie viele davon dann auch tatsächlich bezahlt wurden, ist statistisch nicht erfasst.

Neuköllns Bürgermeister Buschkowsky sieht die Motivation seiner Jugendschutzstreifen „durch all diese Hürden“ stark gefährdet. Die von ihm gerügte Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten sei kein Einzelfall, bekräftigte er am Donnerstag. Neukölln habe mehrfach entsprechende gerichtliche Rückschläge erlebt. Buschkowsky hatte den Richter im aktuellen Fall „als „Schwachmaten“ bezeichnet, was Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) als „Entgleisung“ zurückwies.

16-Jährige sturzbetrunken auf der Straße gefunden

Konkret geht es um eine 16-Jährige, die im Februar 2010 mit ihrem Freund sturzbetrunken auf der Straße aufgelesen wurde und laut Buschkowsky später „genau die Kneipe beschrieb, wo sie zu trinken bekam“. Weitere Recherchen hätten die Schuld des Wirts bestätigt, weshalb man 1300 Euro Buße verhängt habe.

Mit welcher Begründung das Bußgeld vom Gericht dann vergangene Woche gekippt wurde, war am Donnerstag nicht eindeutig zu klären. Der zuständige Richter kann nicht befragt werden, er ist erkrankt. Es gibt laut Justiz auch kein schriftliches Protokoll der Verhandlung. Bußgeldverfahren würden nicht protokolliert, heißt es. Buschkowsky und Gerichtssprecher Robert Bäuml schildern den Ablauf ganz unterschiedlich und berufen sich dabei auf Verhandlungszeugen, die ihnen jeweils Bericht erstatteten. Laut Justiz hat sich die 16-Jährige auf der Geburtstagsfeier eines Freundes in der Kneipe betrunken. Dabei hätten die anwesenden Eltern des jungen Mannes den Alkohol geordert. Der Wirt habe sich auf deren Verantwortung verlassen, er sei deshalb rechtlich schwer zu belangen. Laut Buschkowsky waren die Eltern dagegen „gar nicht da, die Jugendlichen haben direkt bestellt“. Die 16-Jährige und ihr Freund hätten dies vor Gericht bezeugt.

Laut Jugendschutzgesetz dürfen alkoholische Getränke wie Bier oder Wein erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden, Hochprozentiges dagegen erst an 18-Jährige. Einzige Ausnahme: Sind sorgeberechtigte Personen da, dürfen schon 14-Jährige Bier und Wein erhalten. Betrinken sich Jugendliche aber augenscheinlich, so gilt in jedem Falle die Verpflichtung, ihnen Alkohol zu verweigern.

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