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Berlin: Altenpfleger muss zahlen

Auszubildende zeigte Misshandlung im Heim an

Fünf Heimbewohnerinnen listete die Anklage als mutmaßliche Opfer auf. Sie alle seien zwischen 2003 und 2010 durch einen 63-jährigen Altenpfleger misshandelt worden. Schläge ins Gesicht und in zwei Fällen Zwangsernährung wurden ihm zur Last gelegt. Der Mann aber wies die Vorwürfe vehement von sich. Gewalt habe es nicht gegeben, beteuerte der Pfleger am Freitag vor Gericht. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings soll der Pfleger eine Auflage von 1500 Euro an ein Hospiz zahlen.

Es waren Angaben einer Auszubildenden, die den Fall ins Rollen gebracht hatten. „Ich sah, wie er mit einer Blasenspritze Flüssigkeit verabreichte“, wiederholte sie im Prozess. Entsetzt sei sie gewesen. „Weil die Frauen gar nicht trinken wollten, hätte er eine Infusion geben müssen.“ Die Aussagen der Zeugin aber schienen widersprüchlich. Sie sagte, dass sie keine „Unmutsgeräusche“ vernommen habe. Die Seniorinnen hätten auch nicht den Kopf weggedreht. In einer früheren Erklärung dagegen hatte sie versichert, dass die Frauen „lautstark gehustet“ hätten.

Der Angeklagte ist seit Jahren in der Altenpflege tätig. Ruhig beteuerte er seine Unschuld. Die Flüssigkeit aber habe er verabreicht: „Ich beobachtete genau den Schluckreflex.“ Erst einen Tag später sei ihm es ihm untersagt worden, mit einer Spritze Flüssigkeit zu geben. Aus Sicht des Gerichts lag in keinem der Fälle eine rohe Misshandlung vor. K.G.

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