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Das Amtsgericht in Potsdam hat den Vorsitzenden der Brandenburger Kassenärzte verurteilt.

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Amtsgericht Potsdam verurteilt Ärztefunktionär: Zur Kasse, bitte!

Die Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind einflussreich - und haben immer mal wieder Ärger mit der Justiz.

Wieder ist ein Ärztefunktionär von der Justiz belangt worden, wieder trifft es den Chef einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), wieder geht es um Geld. Das Amtsgericht Potsdam hat Hans-Joachim Helming wegen Vorteilsnahme verurteilt. Der Vorstandschef der Brandenburger KV erhielt einen Strafbefehl über 24 750 Euro. Dem ist ein Nettomonatseinkommen von 10 000 Euro zugrunde gelegt worden. Ob der Mediziner den Strafbefehl akzeptieren wird, ist unklar. Eine Stellungnahme der KV gab es am Dienstag nicht.

Chef der Kassenärztlichen Vereinigung soll von Firma eingeladen worden sein

Helming kann binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen. Der Angeklagte hatte nicht an der Hauptverhandlung am Montag teilgenommen, die Entscheidung erging recht schnell: Ein hinreichender Tatverdacht wird schließlich schon dann angenommen, wenn die Anklage als begründet zugelassen worden ist. Dem Frauenarzt wurde vorgeworfen, er habe sich als KV-Funktionsträger von einer Computerfirma zu einer aufwendigen Veranstaltung einladen lassen. Die Firma habe der KV schließlich Leistungen verkauft. Ein Verfahren gegen die Geschäftsführer der Computerfirma wegen Vorteilsgewährung läuft noch.

Frauenarzt Helming ist Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.
Frauenarzt Helming ist Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

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Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Einrichtungen öffentlichen Rechts, ihnen müssen alle Praxisärzte angehören, die die gesetzlich Versicherten versorgen. KVen verteilen die Krankenkassengelder als Honorare an die Ärzte und verwalten so einen großen Teil der Mittel im Gesundheitswesen.

Auch in Berlin wurden KV-Chefs angeklagt

In Berlin beschäftigt sich bald das Kammergericht mit den Vorständen der örtlichen KV. Das Landgericht hatte ein Hauptverfahren wegen Untreueverdachtes abgelehnt, weil den drei Ärztefunktionären kaum ein Tatvorsatz nachzuweisen sein werde. Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Klage fest und rief das übergeordnete Kammergericht an. Hintergrund sind die je 183 000 Euro, die 2011 als Übergangsprämie an die drei Ärzte gingen, obwohl sie planmäßig bis 2017 im Amt bleiben.

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