zum Hauptinhalt
Männerhand mit einem verbotenen Springmesser auf der Straße.

© IMAGO/Rolf Kremming

An vier Wochenenden: Verbote von gefährlichen Gegenständen an Berliner Bahnhöfen

Bereits im vergangenen März und im Juli hatte die Bundespolizeidirektion Berlin ein Verbot für das Mitführen von Messern oder Reizgas im Bahnverkehr erlassen. Jetzt gilt das Verbot wieder.

Die Bundespolizei erlässt an vier Wochenenden ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für mehrere Berliner Bahnhöfe. Betroffen sind die Bahnhöfe Alexanderplatz, Warschauer Straße und Ostkreuz, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. Das Verbot gilt vom 20. Oktober bis zum 19. November in den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag jeweils in der Zeit von 16.00 bis 4.00 Uhr des Folgetages.

Die Bundespolizeidirektion Berlin hatte zuletzt im März und im Juli dieses Jahres ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr erlassen.

Hintergrund des Verbotes ist laut der Bundespolizei die seit Jahren hohe Anzahl von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Dazu zählen demnach verschiedene Messer, Reizgas oder Schlaggegenstände. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false