Berlin : Anderthalb Jahre auf Bewährung - milde Strafe für Hamid Khorsand

19.01.2000 00:00 UhrVon Holger Stark

Das Berliner Kammergericht hat den Iraner Hamid Khorsand wegen geheimdienstliher Agententätigkeit verurteilt. Der Vorsitzende Richter Frithjof Kubsch sagte gestern zur Begründung, es sei erwiesen, dass Khorsand für den iranischen Geheimdienst VEVAK die Oppositionsbewegung "Volksmudjaheddin" bespitzelt habe. Kubsch, der bereits den "Mykonos"-Prozess geleitet hatte, entschied allerdings relativ milde: Khorsand wurde zu eineinhalb Jahren Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 5 000 Mark verurteilt.

In seiner Urteilsbegründung verwies Kubsch auf das "Mykonos"-Attentat von 1992 und sagte, der Iran arbeite nach wie vor mit Agenten auf deutschem Boden; einer davon sei Khorsand gewesen.

Auch wenn viele nähere Umstände im Prozess nicht hätten geklärt werden können, sei erwiesen, dass der Angeklagte freiwillig gespitzelt habe. Das niedrige Strafmaß sei gerechtfertigt, weil der 37-Jährige es oft an Einsatz habe mangeln lassen.

Auch die Bundesanwaltschaft hatte für eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe plädiert, allerdings eine Geldstrafe von 10 000 Mark gefordert. In seinem Schlussplädoyer sagte Oberstaatsanwalt Bruno Jost, schwierig sei weniger die Frage, ob Khorsand als Agent gearbeitet habe, sondern wie dies zu bestrafen sei. Jost erklärte, es sei nicht auszuschließen, dass der Iran Druck auf Khorsands Familie ausgeübt habe. Khorsand biete nicht das Bild eines glühenden Fanatikers, sondern habe von seinem Führungsoffizier immer wieder motiviert werden müssen. "Von diesem Verfahren muss eine Warnfunktion gegen diejenigen ausgehen, die in Deutschland noch für die VEVAK arbeiten", sagte Jost, plädierte aber trotzdem für Bewährung.

Plädoyer und Urteil nährten Spekulationen, der Fall Khorsand könne in einem Zusammenhang mit den diplomatischen Beziehungen zum Iran und dem Schicksal des im Iran verfolgten deutschen Geschäftsmanns Helmut Hofer stehen. Heute steht in Teheran der mit Spannung erwartete Gerichtstermin im Fall Hofer an. "Ob und wenn ja in welcher Weise Zusammenhänge von iranischer Seite aus bestehen, kann ich nicht beurteilen", sagte Staatsanwalt Jost. "Von deutscher Seite aus besteht dies jedenfalls nicht." Auch Khorsand, der immer wieder betont hatte, er wolle nicht mit dem Fall Hofer in Berührung kommen, sagte, er hoffe, dass die Diplomatie keine Rolle spiele. Khorsand erklärte in seinem Schlusswort, er sei nicht schuldig.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Exiliraner vorgeworfen, spätestens seit 1996 als V-Mann Auskünfte über die "Volksmudjaheddin" nach Teheran geleitet zu haben. Zum Schein sei Khorsand, der seit Anfang der 80er Jahre in Deutschland lebt, in die Organisation eingetreten. Er habe unter anderem 1998 die Reise iranischer Oppositioneller zur Fußball-WM organisiert sowie an Demonstrationen teilgenommen. Ende 1996 sei der 37-Jährige bei einem Treffen mit dem Geheimdienstoffizier Hassan Moradi observiert worden. Moradi wurde später wegen der Verwicklung in das "Mykonos"-Attentat ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte telefonisch aus dem Iran gesteuert worden. Khorsand kündigte Revision an. Die "Volksmudjaheddin" kritisierten das Urteil als zu milde; dies werde den Iran in seinem Handeln bestärken.

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