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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Messerstecherei in Berliner Diskothek: Angeklagter fühlte sich provoziert

Vor dem Berliner Landgericht wies der 22-jährige Angeklagte den Vorwurf des versuchten Mordes von sich. Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2019.

Nach einer fast tödlichen Messerstecherei in einer Diskothek in Berlin-Wilmersdorf hat ein 22-Jähriger vor dem Landgericht den Vorwurf des versuchten Mordes zurückgewiesen. In einer Rangelei mit einem 28 Jahre alten Mann habe er zwar ein Messer gezogen, sein Gegenüber aber nicht töten wollen, sagte der Angeklagte am Montag zu Prozessbeginn. Er habe den anderen, von dem er zuvor provoziert worden sei, nur einschüchtern wollen. Das Opfer wurde schwer verletzt und nur durch eine Notoperation gerettet.

Der Angeklagte hatte sich Ermittlungen zufolge im Juli 2019 im VIP-Bereich der Diskothek unaufgefordert an einen Tisch gesetzt und damit zunächst einen Disput ausgelöst. Der 28-Jährige forderte ihn demnach mehrfach auf, ihn in Ruhe zu lassen. Als der ältere Gast abgelenkt war, habe der 22-Jährige unvermittelt ein Messer eingesetzt. „Er wollte sich dafür rächen, dass er wiederholt von dem Geschädigten abgewiesen worden war“, so die Anklage. Dem Attackierten habe er unter anderem einen Stich in den Brustkorb versetzt.

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In der Erklärung des deutschen Angeklagten hieß es weiter, der 28-Jährige habe sich arrogant verhalten. „Er sagte, ich würde nicht in den VIP-Bereich passen.“ Sie seien beide alkoholisiert gewesen und hätten sich zunächst gegenseitig geschubst. Weil ihm der Gegner körperlich überlegen gewesen sei, habe er sein Messer gezogen. „Ich muss in der Auseinandersetzung einmal unkontrolliert zugestochen haben.“ Der Prozess wird am 20. Januar fortgesetzt.

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