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Berlin: Angeklagter Ken M. schämt sich

Mord an Christian: Obduzenten sagen aus

Der Prozess um den Mord an dem kleinen Christian verlaufe ruhig und sachlich, sagt der Verteidiger des mutmaßlichen Mörders. Sein Blick geht dabei kurz in Richtung der Eltern des Opfers. Sie nehmen alle Kraft zusammen und sitzen still nebeneinander, sie verlassen den Gerichtssaal, wenn es zu schlimm für sie wird. So wie am dritten Verhandlungstag, als ein Obduzent vernommen wurde.

Ken M. (Name geändert) soll den siebenjährigen Christian am 27. August 2005 in Zehlendorf in ein Versteck gelockt und dort erst mit der Faust geschlagen haben. Dann habe er ihn durch Schläge mit einem Ast sowie massiven Tritten gegen Kopf und Hals getötet. Die Staatsanwaltschaft geht von zwei Motiven aus: „angestauter Frust“ und „sexuelle Befriedigung“. Seiner tödlichen Wut soll ein nächtlicher Ärger mit seiner damaligen Freundin vorausgegangen sein.

Zu Beginn des Prozesses hatte M. die Tat weitgehend eingeräumt. Nach Angaben seines Anwalts berief er sich auf einen Einfluss von Alkohol und Drogen. „Mein Mandant ist sehr traurig“, sagte der Verteidiger gestern am Rande der Verhandlung. Ken M. empfinde Scham und Mitleid. Doch wie der psychiatrische Gutachter, der mit im Gerichtssaal sitzt, den 16-Jährigen einschätzen wird, ist noch offen. Der Sachverständige soll Klarheit darüber verschaffen, ob eine böse kriminelle Motivation zu der grausamen Tat führte oder eine psychische Erkrankung.

Ist der 16-Jährige schuldfähig, droht ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Sollte das Gericht am Ende zu der Auffassung kommen, dass der 16-Jährige in krankhaftem Zustand handelte und gefährlich für die Allgemeinheit ist, käme auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Verteidiger jedenfalls will eine solche Einweisung verhindern. „Mein Mandant gehört nicht ins Krankenhaus“, sagte der Anwalt.

Ken M. gilt als jugendlicher Intensivtäter. Als der Mord geschah, stand er unter Bewährung. Im jetzigen Prozess muss er sich auch wegen Misshandlung eines Bundeswehrsoldaten, sexueller Nötigung einer Zwölfjährigen und Sachbeschädigung in der Untersuchungshaft verantworten. Kürzlich soll er bei einer Schlägerei in der Jugendstrafanstalt einen Mithäftling verletzt haben. Der Prozess wird am 11. April fortgesetzt. K. G.

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