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Berlin: Angetrunkene Pilotin vor Start gestoppt Frau wollte nach Basel mit 0,8 Promille fliegen

Am Flughafen Schönefeld ist am Samstagmorgen eine Pilotin der britischen Billigfluglinie Easyjet wegen Trunkenheit aus dem Verkehr gezogen worden. Das bestätigten der Bundesgrenzschutz und die Luftverkehrsgesellschaft gestern.

Am Flughafen Schönefeld ist am Samstagmorgen eine Pilotin der britischen Billigfluglinie Easyjet wegen Trunkenheit aus dem Verkehr gezogen worden. Das bestätigten der Bundesgrenzschutz und die Luftverkehrsgesellschaft gestern. Dem Vernehmen nach ergab die Untersuchung der Blutprobe einen Wert von 0,8 Promille. Am Steuerknüppel gilt absolutes Alkoholverbot. Wie verlautet, hatte der Bundesgrenzschutz einen Hinweis erhalten. Ein BGS-Sprecher wollte sich unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Tippgeber äußern.

Die „Fahne“ der Frau soll bei der Sicherheitskontrolle aufgefallen sein, die auch Besatzungsmitglieder passieren müssen. Nachdem sich die BGS-Beamten selbst vom Zustand der Britin überzeugt hatten, wurde sie vorübergehend festgenommen und zur Blutprobe gebracht. Gegen sie wurde eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Luftverkehrs erstattet. Easyjet-Sprecher Steve Eisenberg bestätigte, dass eine Pilotin unter dem Verdacht des Alkoholeinflusses „vor Antritt ihres Flugdienstes am Start gehindert wurde“.

Der Vorfall ereignete sich laut BGS um 6.40 Uhr. Bereits fünf Minuten später hätte der Flug EZY 4533 mit 120 Passagieren nach Basel starten sollen. Mit einem Ersatzpiloten konnte der Airbus A319 dann bereits um 7.09 Uhr abheben. Easyjet habe stets Besatzungen für den Fall der kurzfristigen Erkrankung eines Crew-Mitgliedes in Reserve. Die Pilotin wurde vom Dienst suspendiert, eine interne Untersuchung eingeleitet. Seit der Firmengründung vor neun Jahren habe es keinen solchen Vorfall gegeben, sagte Sprecher Eisenberg.

Bei Easyjet gelten besonders strenge Alhoholbestimmungen, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen. Die britische Zivilluftfahrtbehörde CAA schreibe vor, dass Piloten mindestens ab acht Stunden vor Flugantritt keine alkoholischen Getränke mehr konsumieren dürfen. Die Fluggesellschaft habe diesen Wert für ihre Mitarbeiter auf zehn Stunden heraufgesetzt. Außerdem dürften in den 14 Stunden davor nur „maximal fünf Einheiten“ Bier, Wein oder Schnaps getrunken werden. Grundsätzliche Alkoholkontrollen für Flugpersonal gibt es nicht, hieß es gestern beim Bundesgrenzschutz.

Rainer W. During

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