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Berlin: Anklage wegen überhöhter BSR-Gebühren Staatsanwaltschaft sieht Fall von schwerem Betrug

Die Staatsanwaltschaft hat wegen überhöhter Gebühren der Berliner Stadtreinigung (BSR) Anklage gegen fünf – zum Teil ehemalige – BSRMitarbeiter und einen externen Berater erhoben. Dabei geht es um Gebühren für die Straßenreinigung in den Jahren 2001 und 2002.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen überhöhter Gebühren der Berliner Stadtreinigung (BSR) Anklage gegen fünf – zum Teil ehemalige – BSRMitarbeiter und einen externen Berater erhoben. Dabei geht es um Gebühren für die Straßenreinigung in den Jahren 2001 und 2002.

Im April 1999 seien infolge eines Kalkulationsfehlers Anliegern auch die Kosten berechnet worden, die für das Säubern von Straßen ohne Anlieger anfielen. Diese sind laut Staatsanwaltschaft vom Land allein zu tragen. Den Anliegern seien daher bis 2000 etwa 22,5 Millionen Euro zu viel berechnet worden.

Ende 2000 solle bei der Neufestsetzung der Entgelte für 2001 und 2002 der damals im Vorstand für Reinigung und kaufmännische Dienstleistungen zuständige Arnold G. (61) bewusst die weitere Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage der fehlerhaften Kalkulation veranlasst haben. Für 2001 und 2002 hätten die etwa 170 000 Betroffenen daher weitere 26 Millionen Euro zu viel gezahlt.

Die Anklage lege G. wegen Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes Betrug im besonders schweren Fall zur Last. Dafür drohe eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Den weiteren Angeschuldigten wird Beihilfe angelastet. Die Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe beziehungsweise geben an, vergeblich die Korrektur der Kalkulationsgrundlage angemahnt zu haben. ddp

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