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Erst sollte es bleiben, nun wird es abgeschafft: das Straßenausbaubeitragsgesetz.

© dpa

Nach geplanter Abschaffung: Anwohner fordern Beiträge für Straßenausbau zurück

Für den Straßenausbau sollen Anlieger in Zukunft nicht mehr zahlen. Die Bezirke reagieren unterschiedlich - und mancher Berliner bekommt vielleicht bald Geld zurück.

Nachdem SPD und CDU in ihrer Koalitionsvereinbarung die Abschaffung des umstrittenen Straßenausbaubeitragsgesetzes beschlossen haben, können Berliner, die bereits für den Ausbau ihrer Straßen gezahlt haben, möglicherweise mit der Rückerstattung zumindest eines Teils ihres Geldes rechnen. Die Bezirke bewerteten die Entscheidung der Koalitionspartner am Donnerstag allerdings sehr unterschiedlich.

„Ich kann noch nichts Konkretes dazu sagen“, sagt Mathias Gille von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dagegen hat Reinickendorfs Baustadtrat Martin Lambert (CDU) aus Senatskreisen gehört, dass an Rückzahlungen gedacht wird. Auch Eckhart Beleites, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, hält das für wahrscheinlich. Er verweist auf das Urteil des Bautzener Oberverwaltungsgericht, das 2007 festgestellt hatte, dass die Gemeinden nicht grundsätzlich zur Erhebung von Ausbaubeiträgen und damit zum Erlass entsprechender Ausbaubeitragssatzungen verpflichtet sind. Daraufhin waren in Sachsen Beträge in Millionenhöhe zurückerstattet worden.

Beleites fordert, dass der neue Berliner Senat schnell handelt. Je länger es dauere, desto größer werde die Zahl der Fälle, in denen Kompromisse gefunden werden müssen. Das betreffe nicht nur die laufenden, sondern auch die bereits abgeschlossenen Verfahren, über die man jetzt mit der Politik „in Ruhe diskutieren“ müsse.

Der CDU-Abgeordnete Mario Czaja, der zu den energischen Gegnern des Gesetzes zählt, dämpft indes die Hoffnung, dass Grundstückeigentümer bereits gezahlte Beiträge zurückerhalten. „Rückzahlungen wird es aus meiner Sicht nicht geben“, meint Czaja. Allerdings seien in den meisten Fällen bisher nur unverbindliche Vorbescheide ergangen.

Die „Korrektur“ bei den Straßenbaubeiträgen muss auch für die laufenden Verfahren gelten, fordert Reinickendorfs Baustadtrat Lambert. Sein Spandauer Kollege Carsten Röding (CDU) will mangels Zeitdrucks vorerst keine neuen Kostenbescheide verschicken, sondern abwarten, bis eine „klare Regelung“ vorliegt. Anders in Pankow, wo die Versandfrist für ein Projekt Ende November abläuft. Man werde die Bescheide jetzt wohl mit einer Vorbehaltsklausel verschicken, sagt Stadtentwicklungsdezernent Jens-Holger Kirchner (Grüne). In Friedrichshain-Kreuzberg wurden Projekte wie die geplante Sanierung von Anhalter- und Rigaer Straße vorerst gestoppt. „Es wäre albern, Anlieger zu informieren, die dann nicht mehr zahlen müssen“, sagt Tiefbauamtsleiter Helmut Schulz-Hermann.

In Berlin sind es bereits mehr als 200 Straßen, deren Anlieger an den Ausbaukosten beteiligt werden sollten. Seit 2008 wurden von den Bezirken Einnahmen von rund 670 000 Euro erzielt und an den Finanzsenator abgeführt. Dem stehen allein jährliche Personalkosten in Millionenhöhe gegenüber. Dass die Verwaltungskosten über den Einnahmen liegen, wie viele Gegner des Gesetzes behaupten, weist Jens-Holger Kirchner dennoch am Beispiel des Ausbaus der Pasewalker Straße zurück. Dort könnten nach dem Gesetz knapp zwei Millionen Euro auf die Anrainer umgelegt werden, bei erwarteten Verfahrenskosten von maximal 250 000 Euro.

In Brandenburg können Gemeinden ebenfalls Straßenbaubeiträge erheben. Der entsprechende Paragraf des Kommunalabgabengesetzes ist auf landespolitischer Ebene unstrittig. In welchem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist mangels entsprechender Meldepflicht unbekannt, das Geld fließt direkt in die Gemeindekassen.

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