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Arbeitsamt: Nur noch mit dem Anwalt

Karen Weber streitet sich seit einem Jahr mit dem Amt. Die Korrespondenz wiegt inzwischen vier Kilo. Wie das HartzIV-Gesetz Gerichte und Bürger beschäftigt.

Als der letzte Brief kam, war das für Karen Weber schon eine kleine Sensation. Denn vier Wochen lang hatte sie vom Jobcenter nichts gehört. Das letzte Schreiben lag einen Tag vor Heiligabend in der Post, und um genau zu sein, war es nicht eins, es waren fünf. Fünf Bescheide mit einem Mal, „das war der bisherige Rekord“.

Seit Frühjahr 2008 bezieht Karen Weber, die eigentlich anders heißt, Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Aber weil sie unregelmäßige Einnahmen aus Jobs in der Filmbranche hat und diese Einnahmen mit den Leistungen vom Amt verrechnen muss, schlägt sie sich seit fast einem Jahr mit dem Jobcenter herum. „Es gibt kaum einen Bescheid, der richtig berechnet wurde“, sagt die 32-Jährige, „meist sind nicht mal die Zahlen nachzuvollziehen, die der Berechnung zugrunde liegen.“ Und oft scheint die Behörde selbst nicht so recht zu wissen, was sie macht. „Das Problem ist, dass mehrere Sachbearbeiter für einen zuständig sind. Da weiß die eine Hand nicht, was die andere tut.“

Das aktuelle Schreiben ist dafür eines von vielen Beispielen: Anfang Dezember hatte Weber einen einwöchigen Job beim Filmdreh, die Diplom-Modedesignerin sollte kurzfristig in der Kostümabteilung aushelfen. Bevor sie die Tätigkeit antrat, informierte sie das Jobcenter über die kostenpflichtige Hotline. Füllte ein Formular aus mit dem zu erwartenden Einkommen. Schickte nach Drehschluss die entsprechenden Belege. War sich sicher, alles richtig gemacht zu haben.

Nur dass die Behörde die Nachweise bislang nicht zur Kenntnis genommen hat – offenbar, weil man dort mit der Bearbeitung der eingereichten Unterlagen nicht hinterherkommt. In dem jüngsten Schreiben wird Weber aufgefordert, alle erforderlichen Nachweise umgehend beizubringen, andernfalls würden die Zahlungen sofort eingestellt. Dabei kam diesen Monat gar kein Geld vom Amt.

„Man hat im Grunde nur Ärger mit denen“, sagt Weber. Dieser Ärger wiegt mittlerweile knapp vier Kilo, umfasst Hunderte Seiten bedruckten Papiers und ist sorgfältig abgeheftet in einem dicken grauen Ordner. Gegen die meisten Bescheide des Jobcenters hat Karen Weber Widerspruch eingelegt. Mal wurde die sogenannte Einkommensbereinigung falsch durchgeführt, bei der das ALG II unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Verdienst verrechnet wird. Mal stimmten Kosten für Unterkunft und Heizung nicht. Mal wurden Posten wie die Kilometerpauschale oder die Riesterrente vergessen. Letztere hatte Weber zu einer Zeit abgeschlossen, als sie noch voll berufstätig war.

„Ich möchte gar nicht darüber nachdenken, wie viel Zeit und Portogebühren ich bislang schon in den Papierkrieg mit dem Jobcenter investiert habe“, sagt Karen Weber. Einmal erhielt sie acht Schreiben in einer Woche. Immerhin hat sie kompetente Unterstützung. Weil sie Mitglied in der Gewerkschaft und dadurch rechtsschutzversichert ist. Fast jedes Schreiben prüft sie mit ihrem Rechtsanwalt. „Ohne den juristischen Beistand hätte ich vielleicht längst kapituliert.“ Und hätte womöglich falsche Bescheide akzeptiert – und auf Hunderte Euro verzichtet.

Inzwischen ist Karen Weber selbst schon Expertin beim Thema Hartz IV. Die aktuelle Zahlungseinstellung beispielsweise sei nicht rechtens. Das Jobcenter ist verpflichtet, die Leistungen grundsätzlich am Monatsanfang zu überweisen. Erarbeitetes Einkommen muss nachträglich mit den Bezügen verrechnet werden.

Karen Weber hat nun beim Jobcenter einen Antrag auf eine Weiterbildungsmaßnahme gestellt. Sie will sich beruflich neu orientieren. Und hoffentlich bald nicht mehr auf die Unterstützung vom Amt angewiesen sein. Nana Heymann

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