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Woher, wohin? Passagiere in Tegel. Mit Fluggastabfertigern kommt jeder in Berührung, aber manche sind billiger als andere, und deshalb bei Arbeitgebern beliebter.

© picture alliance / dpa

Update

Entlassungen in Tegel: Arbeitsgericht: Sozialplan ist unwirksam

Nach den Massenentlassungen am Flughafen Tegel haben die Arbeitnehmer einen ersten Erfolg errungen: Das Arbeitsgericht erklärte den Sozialplan für unwirksam. Die Kündigungen berührt das aber nicht.

Von Fatina Keilani

Das Berliner Arbeitsgericht hat den Sozialplan für entlassene Beschäftigte am Flughafen Tegel am Dienstag für unwirksam erklärt – unter anderem, weil die darin vorgesehenen Leistungen zu gering waren. Es geht um 190 Mitarbeiter, die sich um die Abfertigung der Passagiere kümmerten. Ihnen war im März gekündigt worden. Gegen den Sozialplan für ihre Kündigung hatte sich der Betriebsrat gewehrt - mit Erfolg.

Die Folge des Gerichtsbeschlusses vom Dienstag ist zunächst einmal nur, dass ein neuer Sozialplan verhandelt werden muss, nachdem die Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Allerdings kann die Arbeitgeberseite noch Beschwerde dagegen einlegen. Ob dies geschieht, war noch unklar. „Wir werden zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“, hieß es dazu von der Globeground Berlin. Die Entlassenen waren angestellt bei der Aviation Passage Service Berlin (APSB), einer Tochtergesellschaft der Globeground Berlin, die wiederum seit 2008 der Unternehmensgruppe Wisag gehört.

130 Kündigungsschutzklagen sind anhängig

Beim Arbeitsgericht sind 130 Kündigungsschutzklagen anhängig, mit denen sich Betroffene gegen ihre Entlassung wehren. Auf die Kündigungen wirkt sich die Gerichtsentscheidung von Dienstag nicht aus. Wohl aber auf den Inhalt des Sozialplans, sofern ein neuer verhandelt wird.

Der Fall wirft zugleich ein Schlaglicht auf die Kehrseite des billigen Fliegens. Angesichts sehr niedriger Ticketpreise können die Airlines nicht mehr so viel zahlen wie früher, als das Fliegen noch viel teurer war; zugleich herrscht mehr Konkurrenz unter den Dienstleistern.

Die Abfertigung war ein Verlustgeschäft

Im Alltag war das Abfertigungsgeschäft der APSB ein Verlustgeschäft, wobei die betriebswirtschaftlichen Verluste stets konzernintern ausgeglichen wurden. Doch diesen Zustand wollte der Konzern so nicht beibehalten; die Verträge wurden geprüft und der APSB alle Aufträge gekündigt. Stattdessen wurden günstigere Dienstleister beschäftigt – zum Teil unter dem Konzerndach der Wisag, zum Teil außen. Da der Konzern die aufgetretenen Verluste intern immer habe ausgleichen können, hätte er den entlassenen Mitarbeitern auch angemessene Abfindungen finanzieren können, argumentiert das Arbeitsgericht. Auch dass die Höhe der Leistungen teilweise von Vorgaben des Mutterkonzerns abhängen sollte, sei nicht zulässig. Der Sozialplan sah extrem niedrige Abfindungen vor; es sei zwar auch eine Auffanggesellschaft gegründet worden, doch ermögliche diese keine wirklichen Perspektiven, argumentierten die Richter.

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