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Berlin: Arzt muss Patienten für giftige Injektion 2000 Euro zahlen 72-Jähriger erhielt Formaldehyd und leidet noch unter Spätfolgen

Der Eingriff war ohne Komplikationen verlaufen. „Nur noch eine Spritze, dann können Sie bald gehen“, sagte der Urologe.

Der Eingriff war ohne Komplikationen verlaufen. „Nur noch eine Spritze, dann können Sie bald gehen“, sagte der Urologe. Herbert S., bei dem eine Gewebeprobe wegen Krebsverdachts entnommen worden war, hätte sich langsam entspannen können. Die verabreichte Spritze aber veränderte sein Leben. „Ich spürte einen heftigen Schmerz im Arm, schrie“, erinnert sich der heute 72-jährige Patient. Der Arzt wollte eine Kochsalzlösung intravenös verabreichen. Er nahm versehentlich die Spritze mit dem gesundheitsschädlichen Formaldehyd. Damit wollte die Schwester die Gewebeprobe konservieren.

Für den fatalen Fehler musste sich der 35-jährige Arzt, der in einer Neuköllner Klinik tätig ist, gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Er räumte den Fehler vom 24. Oktober 2002 ein. „Ich wusste aber nicht, dass da Formaldehyd drin war.“ Bei einem solchen Routineeingriff würden stets drei Spritzen auf einem Beistelltisch liegen: zwei kleinere mit Schmerz- und Beruhigungsmittel, eine größere mit Kochsalzlösung. Eigentlich sei immer eine Schwester anwesend, um ihm die Instrumente zu reichen, erklärte der Angeklagte. An jenem Tag sei sie kurz aus dem Zimmer gerufen worden. „Da nahm ich die große Spritze.“

Bei Herbert S. kam es nach der Injektion zu einer kurzzeitigen Lähmung der rechten Hand. Bis heute klagt der Neuköllner über Spätfolgen wie Brennen in den Armen und Beinen, Konzentrationsstörungen, Muskelschwäche und Haut-Veränderungen. Der Richter stellte das Verfahren um fahrlässige Körperverletzung gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro an S. ein. Der verließ enttäuscht den Saal – und will nun vor das Zivilgericht ziehen.

Kerstin Gehrke

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