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Vor dem Gebäude des Amt- und Landgerichts in Ulm steht eine Statue der Göttin Justitia.

© dpa / Stefan Puchner

Update

Asylbewerber geschlagen: Polizist schweigt in Berliner Berufungsprozess

Ein Berliner Polizeibeamter war wegen einer Attacke gegen einen damaligen Asylbewerber zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er legte Berufung ein und zielt auf einen Freispruch ab.

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Knapp sechs Jahre nach einer Attacke gegen einen damaligen Asylbewerber auf einem Berliner S-Bahnhof verhandelt das Berliner Landgericht über die Berufung eines Polizeibeamten. Der 42-Jährige und zwei weitere Männer waren in einem ersten Prozess im Mai 2022 der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Geldstrafen. Gegen den Beamten, der bei dem Geschehen nicht im Dienst war, ergingen 120 Tagessätzen zu je 80 Euro (9600 Euro). Er legte Berufung ein.

Zum Prozessbeginn am Dienstag schwieg der 42-Jährige. Sein Verteidiger erklärte, Ziel der Berufung sei ein Freispruch. 

Zu dem Geschehen war es im April 2017 auf dem S-Bahnhof Karlshorst im Stadtteil Lichtenberg gekommen. Zunächst hätten zwei der drei Angeklagten einen damals 26 Jahre alten Mann aus Afghanistan in einem Streit rassistisch beleidigt, geschubst und tätlich angegangen, stand in der ersten Instanz für das Amtsgericht fest. Der angeklagte Polizist, der die beiden inzwischen rechtskräftig verurteilten 30- und 27-jährigen Männer nicht kannte, habe zunächst mit einer Zeugin versucht, die Situation zu beruhigen, so das Amtsgericht.

Das habe nicht funktioniert. Der 42-Jährige, der wie die beiden Mitangeklagten erheblich alkoholisiert gewesen sei, habe sich weiter eingemischt. Als der attackierte 26-Jährige eine Flasche zu seiner Verteidigung hob, habe der Polizist den Mann geschubst. Schließlich hätten alle Angeklagten grundlos auf das Opfer eingeschlagen, stand für das Amtsgericht fest. 

Als erster Zeuge sagte nun vor dem Landgericht einer der rechtskräftig verurteilten Männer, sie hätten alle drei auf den 26-Jährigen „eingewirkt“. Was der 42-Jährige genau getan habe, könne er nicht sagen. Der Streit habe auf der Treppe begonnen – „es gab ein Wortgefecht, wer angefangen habe, weiß ich nicht“.

Der Afghane ist 2020 nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben worden. Er ist Nebenkläger im Prozess und wird durch eine Rechtsanwältin vertreten. Der Prozess geht am 23. Februar weiter. (dpa)

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