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Berlin: Aufschub für Kreuzberger Prediger Keine Abschiebung, bis Verfassungsgericht urteilt

Der Prediger der Kreuzberger Mevlana- Moschee kann vorerst in Deutschland bleiben. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs darf die Ausländerbehörde den 59-jährigen Yakup T.

Der Prediger der Kreuzberger Mevlana- Moschee kann vorerst in Deutschland bleiben. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs darf die Ausländerbehörde den 59-jährigen Yakup T. nicht ausweisen, bis das Gericht über „den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ des türkischen Predigers entschieden hat. Wie berichtet, hat Yakup T. das Bundes- und Landesverfassungsgericht angerufen, um gegen seine Ausweisung am 9. April zu klagen. Offen ist derzeit, wie lange der Aufschub dauern könnte: Der Verteidiger von Yakup T. erwartet den Richterspruch „etwa in drei Monaten“ – was die Innensenatsverwaltung für stark übertrieben hält. „Wir rechnen mit einer zeitnahen Entscheidung“, sagt Sprecher Martin Steltner. Vom Verfassungsgericht gab es gestern keine Stellungnahme.

Die Ausländerbehörde wirft dem seit 1971 in Deutschland lebenden T. vor, auf einer Kundgebung der türkischen Extremistenorganisation Milli Görüs islamische „Märtyrer“ in Jerusalem und im Irak verherrlicht zu haben. Zudem habe T. im November in einer Predigt der Mevlana- Moschee unter anderem behauptet, dass allen Deutschen das Höllenfeuer drohe, weil sie ungläubig seien.

Das Verwaltungsgericht sah es im Februar deshalb als erwiesen an, dass T. in seinen Reden Gewalt verherrlicht und den „Grundkonsens des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen erheblich gestört“ habe. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte vergangene Woche in zweiter Instanz einen einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Ausweisung abgelehnt.

Yakup T. hat die Vorwürfe vor Gericht bestritten, am Mittwoch hat er sich an die Öffentlichkeit gewandt. In seiner Erklärung wies Yakup T. die Anschuldigungen zurück, er habe terroristische Anschläge oder Gewalt gebilligt. Bei den Vorwürfen handele es sich um ein Missverständnis, das durch Übersetzungsfehler entstanden sei. Er sei kein Extremist, sondern fühle sich als Sündenbock. „Ich bin überzeugt, dass meine Ausweisung unrechtmäßig ist und nur aus rein politischen Gründen erfolgen soll“, sagt Yakup T.

In der vergangenen Woche hatte Yakup T. angekündigt, zur freiwilligen Ausreise aus Deutschland bereit zu sein und bei der Ausländerbehörde zum Beweis ein One- Way-Ticket nach Ankara hinterlegt: Es ist auf den 9. April ausgestellt. „Dieser Sachstand ist total veraltet“, sagt sein Anwalt. Vor der Entscheidung der Verfassungsrichter werde sein Mandant das Land nicht verlassen.

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