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Berlin: Aus staatlichen Kitas werden Eigenbetriebe Der Senat reformiert die Kinderbetreuung

Die öffentlichen Kindertagesstätten werden ab 1. Januar 2006 in kommunale Eigenbetriebe umgewandelt.

Die öffentlichen Kindertagesstätten werden ab 1. Januar 2006 in kommunale Eigenbetriebe umgewandelt. „Bis zu fünf“ solcher Betriebe sollen gegründet werden. Zuständig dafür sind die Bezirke. FriedrichshainKreuzberg und Mitte organisieren bereits ein Pilotprojekt, das nach Einschätzung des Bildungssenators Klaus Böger (SPD) „vernünftig läuft“. In den nächsten Jahren sollen aber noch 33 000 Kitaplätze an freie Träger übergeben werden. Die bezirklichen Eigenbetriebe werden dann nur noch 28 700 Plätze betreuen.

Die neue Organisation der Kitabetreuung wird in einem „Kindertagesbetreuungsreformgesetz“ geregelt, das der Senat gestern zur Kenntnis nahm. Der Rat der Bürgermeister darf dazu noch Stellung nehmen, im Juni soll das Gesetz vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die SPD/PDS-Koalition steht unter zeitlichem Druck, weil mit dem Reformgesetz auch die Verlagerung der Hortbetreuung an die Grundschulen juristisch abgesichert wird.

Die „ergänzende Betreuung an der verlässlichen Halbtagsgrundschule“ wird für folgende Betreuungszeiten angeboten: 6 bis 7.30 Uhr, 13.30 bis 16 Uhr und 16 bis 18 Uhr. In den Ferienzeiten wird außerdem ein „Betreuungsmodul“ für 7.30 bis 13.30 Uhr angeboten. Der monatliche Kostenbeitrag liegt, je nach Betreuungszeit und Einkommen, zwischen 9 und 243 Euro. Über die Hälfte der Eltern müssen nach Auskunft Bögers aber nur 11 Euro zahlen. Die Verpflegungskosten sind dabei nicht eingerechnet.

Die Kitagebühren, aber auch die Essenszuschüsse ändern sich nicht. Aber die öffentlichen Kitas werden künftig wie freie Träger finanziert. Das heißt, die Bezirke erhalten für ihre neuen Eigenbetriebe ein festes Budget, das mit Hilfe der aktuellen Bevölkerungsstatistik errechnet wird. 79 Prozent der Betreuungskosten zahlt der Senat. Weitere 12 Prozent kommen über die Kitabeiträge herein und 9 Prozent der Ausgaben erbringen die Einrichtungen als „Eigenleistung“.

Die Eltern müssen den Kitaplatz für ihre Kinder wie bisher beim bezirklichen Jugendamt anmelden. Je nach Familien- und Arbeitssituation wird der zeitliche Betreuungsbedarf und die monatliche Kitagebühr in einer „Kita-Card“ festgelegt. Mit diesem Bescheid können die Eltern überall in Berlin einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Böger bestätigte gestern, dass für die Bedarfsberechnung nicht mehr der längste Arbeitstag, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit berücksichtigt wird. Für Eltern mit unregelmäßiger Arbeitszeit kann das zu Verschlechterungen führen. za

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