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Update

Ausländerrecht: Asylbewerber genießen mehr Freizügigkeit

Ab sofort besitzen Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung in Berlin und Brandenburg mehr Freizügigkeit: Mit einer Dauererlaubnis können sie sich im jeweiligen Nachbarland frei bewegen, teilten die Behörden beider Länder mit.

Berlin - Der Senat nennt es die bundesweit großzügigste Regelung für die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen: Vom heutigen Donnerstag an können Asylbewerber und Geduldete in Berlin und Brandenburg eine Erlaubnis beantragen, mit der sie sich auch im jeweiligen Nachbarbundesland frei bewegen können. Die Genehmigung bekommen sie gebührenfrei bei der zuständigen Ausländerbehörde. Wie das brandenburgische Innenministerium und die Berliner Innenverwaltung mitteilten, ist die Genehmigung nicht zweckgebunden und laut Behörden so lange gültig, wie die „Aufenthaltsgestattung des Antragstellers“. Von der Lockerung der so genannten Residenzpflicht profitieren rund 5200 Menschen in Berlin und 2800 Asylbewerber und Geduldete in Brandenburg.

Über die Region verteilt lebende Familien können sich in Zukunft besuchen, sportlich Aktive können an Mannschaftspielen in der Region teilnehmen. „Wir schaffen damit eine pragmatische und vernünftige Regelungen zum vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Land“, sagte Brandenburgs Innenminister Rainer Speer. Für die Brandenburger bedeutet das ferner, dass sich die Flüchtlinge im gesamten Bundesland bewegen können.

Bislang war einem Asylbewerber im Kreis Barnim beispielsweise nur dann gestattet, für einen Arztbesuch nach Potsdam zu reisen, wenn er eine zweckgebundene Einzelgenehmigung vorweisen konnte. Seit wenigen Monaten konnten Brandenburger zudem per Erlass nach Berlin reisen, etwa um an einem Gottesdienst teilzunehmen – aber sie mussten den Grund angeben und jedes Mal einen neuen Antrag dafür stellen. Wurden sie ohne Genehmigung von Ordnungshütern erwischt, machten sie sich bislang strafbar. Bei den ersten Malen bedeutete das schmerzliche Bußgelder, bei mehrmaligen Verstößen mussten sie sogar mit Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Kritiker sprachen von der Verletzung eines elementaren Menschenrechts, dem Recht auf Bewegungsfreiheit.

Bürgerrechtsorganisationen freuen sich über die Neuregelung. Allerdings sehen sie weiterhin Lücken: „Unser Ziel ist weiterhin die endgültige Abschaffung der Residenzpflicht“, sagt Anja Heinrich, Landesgeschäftsführerin der Humanistischen Union (HU). Auch Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg sieht den Erlass als „einen Zwischenschritt“ und fordert eine generelle Abschaffung der Residenzpflicht. Nicht einverstanden sind die Organisationen mit den Ausnahmefällen, die von Innensenator Körting und seinem SPD-Kollegen Speer aufgezählt werden: Demnach profitieren von der neuen Freiheit verurteilte Straftäter nicht, sowie „Personen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben“ und Flüchtlinge, die „ihre Rückführung vorsätzlich verzögern“. „Letzter Punkt wird sehr viele betreffen“, sagt Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin, „Ausländerbehörden werfen vielen vor, dass sie ihre Papiere vorsätzlich vorenthalten“ – dabei könnten viele einfach keinen Pass auftreiben. Bei Menschen aus Syrien, Libanon und einigen afrikanischen Ländern komme es vor, dass die Botschaften sich weigern, ihre Identität anzuerkennen. Anja Heinrich von HU lehnt zudem ab, dass Straftäter ausgenommen sein sollen, „das ist eine zusätzliche Strafe“.

Für die beiden drogendealenden Kinder mit Asylbewerberstatus hat die Regel keine Auswirkungen, da es bei ihnen um die Veränderung des Wohnortes geht.

Ferda Ataman

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