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Berlin: Ausschuss für Europaangelegenheiten schlägt Gesetzesänderung vor

Mauergrundstücke sollen teurer werden: Das Europa-Ausschuss im Abgeordnetenhaus will ein Gesetz im Bundesrat einbringen, wonach Mauergrundstücke so bewertet werden sollen, wie sie zum Zeitpunkt der Enteignung - also 1961 - genutzt wurden. Ex-Eigentümer beschwerten sich gestern im Ausschuss über die Konditionen, zu denen sie ihre Grundstücke oder die Entschädigung dafür bekommen.

Mauergrundstücke sollen teurer werden: Das Europa-Ausschuss im Abgeordnetenhaus will ein Gesetz im Bundesrat einbringen, wonach Mauergrundstücke so bewertet werden sollen, wie sie zum Zeitpunkt der Enteignung - also 1961 - genutzt wurden. Ex-Eigentümer beschwerten sich gestern im Ausschuss über die Konditionen, zu denen sie ihre Grundstücke oder die Entschädigung dafür bekommen. Sie wollen Baulandpreise von einigen hundert Mark pro Quadratmeter erlösen, bekämen aber nur Brachlandpreise von 30 bis 80 Mark pro Quadratmeter. Der gesamte Mauerstreifen ist nach Berechnungen der Senatsbauverwaltung zwei bis 2,7 Milliarden Mark wert.

Die Ex-Besitzer von Mauergrundstücken können ihre Grundstücke für 25 Prozent des Verkehrswertes zurückkaufen. Falls der Bund das Grundstück braucht, zahlt er ihnen dafür 75 Prozent des Wertes. Im Ausschuss hieß es, der Bund zahle Ödlandpreise für Grundstücke, die er brauche. Gebe der Bund hingegen ein Grundstück zurück und verlange dafür 25 Prozent des Wertes, seien die Preise viel höher.

Diese Vorwürfe wies der Sprecher der Oberfinanzdirektion, Helmut John, zurück. Die Verkehrswerte seien von einer Kommission unter Beteiligung des Landes Berlin festgesetzt worden und einheitlich. Derzeit strittig sei ein Grundstück am Teltowkanal, dass der Bund für einen Autobahnzubringer in Anspruch nehmen wolle. Jedoch sei dort auch schon 1961 Landwirtschaftfläche gewesen, ein Baulandpreis komme nicht in Frage. Falls Grundstücke nun nachträglich höher bewertet würden, müsse in den meisten Fällen das Land Berlin nachzahlen, das eine Reihe von Mauergrundstücken, die früher bebaut gewesen seien, als Flächen für Grünanlagen in Anspruch nehme.

esch

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