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Kritiker sehen die Totenruhe gestört, wenn Gunther von Hagens die Körper ausstellt. Der 69-Jährige ist seit vielen Jahren an Parkinson erkrankt. Dieses Foto entstand 2010.

© dpa

Ausstellung von Gunther von Hagens in Berlin: Leichenschau am Fernsehturm soll verboten werden

Die Leichenschau von Gunther von Hagens unterm Fernsehturm war schon genehmigt. Nun soll das Gesundheitsamt sie doch verbieten: Weil sie nicht der Wissenschaft dient.

Der öffentliche Druck ist zu groß, die geplante Leichen-Schau von Plastinator Gunther von Hagens am Fuße des Fernsehturms wird in Raten begraben. Nach heftiger Kritik der am Alexanderplatz ansässigen Kirchengemeinde „St.Petri-St.Marien“, einhelliger Ablehnung durch die Fraktionen im Bezirk sowie Bedenken auch von anderen Mietern in den Pavillons am Fuße des Turms, kann von Hagens nicht mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Regeln des Bestattungsgesetzes rechnen.

Eine solche Sondererlaubnis ist aber erforderlich, um tote Körper auszustellen. Ansonsten gilt grundsätzlich, dass Tote beerdigt werden müssen.

Noch hat das Amt nicht entschieden

Noch ist diese Entscheidung allerdings nicht gefallen: „Das Gesundheitsamt prüft den eingereichten Antrag, der Ausgang ist offen“, sagt Stefan Draeger, SPD–Fraktionsvorstand in Mitte. Eine Ablehnung müsse gut begründet werden. „Im Bezirk sind wir uns aber einig, wir wollen die Ausstellung nicht“. Das gilt auch für Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD).

Bereits Mitte Mai hatte er im Rahmen einer Pressekonferenz keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen die Show gemacht – und in einem Positionspapier die zahlreichen rechtlichen Hürden einer Zurschaustellung von Leichen aufgelistet.

Demnach sieht das deutsche Recht eine „Pflicht zur Bestattung“ vor und zwar „sowohl aus hygienischen Gründen als auch der Pietät“ wegen. Die Plastinate, die durch die Präparierung vor dem Verwesen geschützt seien, „sind Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes“ – und dieses Gesetz verbiete eben deren „öffentliche Ausstellung“.

Das Schlupfloch ist die Wissenschaft

Allerdings gibt es auch ein Schlupfloch, das von Hagens nutzen könnte: nämlich die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Diese hat Vorrang vor dem Bestattungsgesetz. Sein „Plastinarium“ in Guben, an der Grenze zu Polen, wird auf dessen Website ausdrücklich als „Lernwerkstatt“ vorgestellt mit dem Zweck „anatomische Großplastinate für die Ausbildung von Ärzten und medizinischen Laien“ herzustellen.

Von Hagens beansprucht demnach einen Bildungsauftrag für seine Plastinate, die demnach im Dienste von Aufklärung und Wissenschaft stünden – und aus diesem Grunde nicht unter das Bestattungsgesetz fielen. Von Hagens war am Freitag bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen. Seine Mitarbeiter in Guben wollten keine Auskunft in der Sache geben.

Verstößt die Schau gegen die Menschenwürde

„Die Leichen-Schau verstößt gegen die Menschenwürde und hat mit Kunst und Kultur nichts zu tun“, sagte Cornelia Seibeld, stellvertretende Fraktionschefin der CDU im Abgeordnetenhaus. Sie rechnet deshalb nicht damit, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. „Die Zurschaustellung von Körperteilen und Leichen ist pietätslos“, sagte Aliye Stracke-Gönül Bezirksverordnete der SPD in Mitte.

Auch „als Muslima“ lehne sie die Pläne des Plastinators deshalb ab. Heftige Kritik an der Leichen-Schau übt auch die am Alexanderplatz ansässige Kirchengemeinde „St.Petri-St.Marien“. Die „Zurschaustellung toter Körper ist nicht vereinbar mit der Würde des Menschen, die über den Tod hinaus besteht“, sagt Sprecherin Anna Poeschel. Deshalb hatten die Gemeindevorsitzende und die Pfarrerin einen offenen Brief an Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) verfasst mit der Bitte, die baurechtliche Genehmigung zurückzunehmen.

Das Bauamt hatte die Genehmigung für den Umbau der Gewerbeflächen und deren Nutzung zu Ausstellungszwecken erteilt: Das Museum soll im Herbst öffnen und eine Fläche von 1200 Quadratmeter bieten.

Von "Voyeurismus" spricht der Kirchenkreis

Auch der Kirchenkreis Berlin Stadtmitte hatte sich in einer Erklärung gegen die Leichenschau gewandt: „Tote sind keine Ausstellungsstücke“ heißt es darin, Hagens Show sei „Voyeurismus“ – „unter dem Vorwand medizinischer Aufklärung und Wissensvermittlung“.

Dagegen „erlegt sich der Senat Zurückhaltung auf“ im Streit um das Plastinaten-Museum, wie Finanzstaatssekretärin Margaretha Südhoff auf eine Anfrage der Links-Fraktion mitteilte. Hagens Museumspläne seien eine „private Aktivität“ und werde „nicht auf öffentlichem Grund eingerichtet. Und solange sich das „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“ bewege und keine „grundgesetzwidrige Aspekte eine Rolle“ spielten, halte man sich eben zurück.

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