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Berlin: Bären mit Brief und Siegel

Oper und Philharmoniker dürfen mit dem Wappentier werben

Wo die Musik spielt, muss der Bär seine Krone abnehmen, könnte man sagen. Der Senat beschloss es gestern: Die Stiftungen Oper in Berlin und Berliner Philharmoniker dürfen die Wappenfigur der Stadt, den Bären, in Siegeln und auf Amtsschildern führen. Allerdings ohne Krone. Das ist der feine Unterschied zwischen Wappen und Wappentier.

Als Opern und Philharmoniker noch direkt dem Land gehörten, durften sie das Landessiegel verwenden. Es hat das Berliner Wappen in seiner Mitte, und Wappen bedeutet: mit Krone. Jetzt ist das anders. Jetzt sind es Stiftungen des öffentlichen Rechts. Deswegen bedurfte es einer eigenen Erlaubnis, damit der Bär überhaupt im Siegel bleiben darf. Das Siegel tritt, anders als das Logo, öffentlich kaum in Erscheinung. Es wird zum Beispiel verwendet, um etwas feierlich zu beurkunden.

Wir sehen: Die Rechtsverhältnisse des Berliner Bären sind genauestens geregelt. Zum einen ist da das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin. Gleich in Paragraph eins heißt es: „Das Landeswappen zeigt in silbernem (weißem) Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblättrig Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit einem Tor in der Mitte ausgestattet ist.“ In Paragraph fünf wird der Senat ermächtigt, Stiftungen des öffentlichen Rechts die Führung der Wappenfigur in Siegeln und auf Amtsschildern zu gestatten.

Zum anderen ist da die Landessiegelverordnung. Sie legt fest, welche Siegel es gibt, nämlich das große und das kleine Landessiegel, und wie diese aussehen. Das große Landessiegel zeigt das Wappen umgeben von einem Laubkranz. Das kleine zeigt das Wappen und drumherum eine Umschrift, auf der steht, welches die siegelführende Stelle ist. Stiftungen wie die von Oper und Philharmonikern dürfen danach nur die Wappenfigur verwenden, nicht das Wappen. „Ohne Krone“, bestätigt Detlef Kaulitz, Referent für Hoheitszeichen bei der Innenverwaltung, von der die Senatsvorlage stammt. Privatleute dürfen das Wappen gar nicht führen. „Die können aber das Landessymbol nehmen, das haben wir freigegeben“, sagt Kaulitz.

Wenn etwa ein Kleingartenverein seine Verbundenheit mit Berlin zeigen wolle, indem er das Landessymbol – Bär auf Schild ohne Krone – auf sein Briefpapier druckt, dann sei das kein Problem. „Oder denken Sie an die Trainingsjacken mit Berlin-Schriftzug und Bärensymbol“, sagt Kaulitz. Schilder, Stempel und Siegel mit dem Symbol sind aber verboten, wegen Verwechslungsgefahr.

Fatina Keilani

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