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Berlin: Bahn will für Tempelhof vor Gericht ziehen

Richter sollen klären, ob ein Sonderflughafen für Privatmaschinen möglich ist Juristen bezweifeln, dass die Klage des Konzerns überhaupt akzeptiert wird

Die Bahn AG gibt nicht auf und will sich jetzt zur Fluggenehmigung in Tempelhof klagen. Mit einer sogenannten Feststellungsklage soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klären, ob es möglich ist, aus Tempelhof einen Sonderflughafen für Geschäfts- und Privatflugzeuge zu machen. Als Verkehrsflughafen für normalen Linienverkehr geben Gutachter Tempelhof keine Chance mehr. Ob das Bundesverwaltungsgericht die Feststellungsklage annehmen wird, ist ungewiss. Ein solches Verfahren sei im Verwaltungsrecht sehr selten, sagte eine Sprecherin des Gerichts gestern.

Um Tempelhof als Sonderflughafen mit eingeschränktem Betrieb weiter nutzen zu können, müssten Berlin und Brandenburg ihren gemeinsamen Landesentwicklungsplan ändern. Er sieht bisher vor, dass die Flughäfen Tempelhof und Tegel spätestens sechs Monate nach der Eröffnung des ausgebauten BBI-Flughafens in Schönefeld komplett geschlossen werden. Diese Aussage im Landesentwicklungsplan war Grundlage für die BBI-Ausbaugenehmigung.

Berlin und Brandenburg wollten diesen Entwicklungsplan nicht mehr ändern, um die BBI-Genehmigung nicht zu gefährden. Jetzt soll das Gericht klären, ob es möglich ist, den Plan doch neu zu fassen, ohne BBI zu schaden. Unter Juristen ist allerdings umstritten, ob die Bahn zu einer solchen Feststellungsklage überhaupt berechtigt ist. Die Luftfahrtbehörde hatte zuvor den Bahnantrag abgelehnt, den Flugbetrieb in Tempelhof zu übernehmen. Klagen dagegen gibt Bahnvorstand Wolf-Dieter Siebert keine große Chance.

Die Bahn will in Tempelhof mit den amerikanischen Investoren um den Manager Fred Langhammer zusammenarbeiten, die in dem Gebäude ein Gesundheits- und Kongresszentrum unterbringen wollen. Sollte Langhammer den Zuschlag nicht erhalten, wolle die Bahn sich andere Partner suchen, sagte Siebert.

Der Nutzerkreis würde jedoch sehr eingeschränkt sein. Nur Unternehmen, die mit der Bahn einen Vertrag geschlossen haben, sowie Patienten für das Gesundheitszentrum und Kongressbesucher sollen nach Tempelhof fliegen dürfen. Linienverkehr ist nicht mehr vorgesehen - obwohl derzeit ein Volksbegehren für einen solchen Weiterbetrieb läuft.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD reagierte gelassen auf die angekündigte Klage durch die Bahn. Am Schließungsbeschluss des Senats werde sich dadurch nichts ändern, sagte sie. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedbert Pflüger dankte der Bahn für deren „beherztes Engagement“. In Brandenburgs Infrastrukturministerium prognostizierte man der Bahn dagegen eine „Bruchlandung“ in Tempelhof.

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