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Bahnhofsläden: Shopping am Sonntag eingeschränkt

Geschäfte in Berlins Fern- und Regionalbahnhöfen dürfen sonntags außer Reisebedarf nur noch "Waren des täglichen Verbrauchs" verkaufen.

Nach der Neuregelung der Ladenöffnungszeiten bleibt es aber bei bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, von denen acht zentral der Senat festlegen soll, zwei die Bezirke. Über diese Änderungen im Berliner Ladenöffnungsgesetz entschied am Donnerstagabend das Abgeordnetenhaus. Gegen das neue Gesetz stimmten die CDU, die FDP enthielt sich.

Eine Mehrheit war schon vorher absehbar. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass Bahnhofsläden sonntags weder Textilien noch Schuhe anbieten sollen. Unzufrieden damit bleibt auch die FDP-Fraktion, die aber eine ihrer Hauptforderungen erfüllt sieht: Die Regelung ist nicht nur für den Hauptbahnhof gedacht, sondern auch für die Bahnhöfe Zoo und Friedrichstraße und weitere Stationen, in denen Fern- oder Regionalzüge halten – also auch Gesundbrunnen, Spandau, Südkreuz, Ostbahnhof oder Lichtenberg. Als zulässige Waren gelten „Erzeugnisse für den allgemeinen Lebens- und Haushaltsbedarf“ und „Reisegepäck, Reisetaschen, Fan- und Geschenkartikel sowie Sehhilfen“. Hinzu kommt das bisher schon erlaubte Sortiment aus „Reisebedarf“ wie Andenken, Stadtpläne und Lebensmittel.

Händlern im Hauptbahnhof, die den Verkauf ohne Restriktionen fordern, geht dies nicht weit genug. Ihre Werbegemeinschaft spricht von einem „faulen Kompromiss“. Die CDU beantragte, der Wissenschaftliche Parlamentsdienst solle einige Rechtsfragen in einem Gutachten prüfen.

Bei den stadtweiten Sonntagsöffnungen hatten die Kirchen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt, dass Händler nicht mehr alle vier Adventssonntage nutzen dürfen; deshalb ging es jetzt nur noch um zwei. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg akzeptiert dies und schlägt vor, den zweiten und vierten Adventssonntag freizugeben. CD

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