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Berlin: Bank-Manager sollen sich an Promi-Fonds bereichert haben Zweiter Prozess gegen Landesbank-Vorstände –

beide nennen die Vorwürfe ehrenrührig

Der erste Prozess gegen sie läuft noch, da beginnt schon der zweite. Am gestrigen Dienstag standen die früheren Landesbank-Vorstände Ulf-Wilhelm Decken (60) und Jochem Zeelen (63) erneut vor Gericht, diesmal wird ihnen Untreue vorgeworfen. Es geht um die Rückabwicklung eines der so genannten Promi-Fonds, also um einen Teil des Berliner Bankenskandals. Mitangeklagt ist auch ein früherer Sparkassen-Manager wegen Beihilfe; da er aber nicht verhandlungsfähig ist, wurde sein Verfahren abgetrennt.

Der Prozessauftakt gleicht jenem vom 5. Mai, als Decken und Zeelen wegen Bilanzfälschung vor Gericht kamen. Die Anklage wird verlesen, jeder Angeklagte gibt eine Erklärung ab. Beide weisen die Vorwürfe als „falsch und ehrverletzend“ zurück. Decken spricht von einer „regelrechten Pogromstimmung“, die in der Öffentlichkeit erzeugt werde.

Die Vorgeschichte: Im Jahr 1993 legte die Landesbank Berlin (LBB) einen Immobilienfonds auf, den Gehag-Fonds 12. Anteile an dem Fonds wurden ausgesuchten Privatleuten angeboten, darunter vielen Prominenten; interessant war die Anlage vor allem für Spitzenverdiener, denn es lockten hohe Steuerersparnisse. „Es ging um ein schnelles und problemloses Investment“, sagte Zeelen in seiner Erklärung. Einen richtigen Prospekt habe es nicht gegeben, nur drei bis vier Blätter Papier. Decken und Zeelen waren selbst auch mit je 51 000 Euro beteiligt – das war die Mindesteinlage.

Für den Fonds hatte man die Rechtsform der GbR gewählt, also der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das ist steuerlich günstig, bedeutet aber auch: Wenn Verluste entstehen, müssen die Anleger einzahlen, statt Geld rauszubekommen. Und Verluste gab es in Millionenhöhe, Ende 2000 drohte dem Fonds die Pleite. Die Anleger drohten massiv mit Schadensersatzforderungen. Deshalb musste eine „geräuschlose Lösung“ gefunden werden, wie Decken es nannte, denn schlechte Presse wäre für das ganze Fondsgeschäft der Bank schädlich gewesen; außerdem plante die Immobilientochter IBG den Börsengang. So entschloss man sich zur Rückabwicklung, kaufte den Anlegern ihre Anteile also wieder ab. Auch Decken und Zeelen verkauften ihre Anteile, allerdings an eine Drittfirma. Das Geld hätten sie aber nie angefordert, sagten beide.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen zweierlei vor: erstens, dass sie ihre Anteile überhaupt verkauft haben, denn dadurch hätten sie sich der Haftung entzogen; zweitens, dass sie den LBB-Vorstand zu der Entscheidung für die Rückabwicklung gebracht hätten. Dadurch sei der Bank ein Schaden von rund 900 000 Euro entstanden. Die Angeklagten sagen, sie seien an dem Vorstandsbeschluss nicht beteiligt gewesen; ohne die Rückabwicklung hätte die Bank für Verbindlichkeiten von rund 20 Millionen Euro gehaftet. Deshalb sei die Bank nicht geschädigt, sondern um 20 Millionen Euro entlastet.

Fatina Keilani

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