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2013 hing Bärlindes Schneidekopf noch in der Berliner Luft - inzwischen hat die Riesenbohrmaschine den Tunnel für die Verlängerung der U 5 fast fertiggestellt.

© picture alliance / dpa

Bau der U5 in Berlin: Undichte Fuge war Grund für Tunnelschaden

Warum es zu einem Wassereinbruch vor der Tunnelbohrmaschine Bärlinde auf der U-5-Baustelle kam, ist geklärt. Nun geht es darum, wer für die Kosten aufkommen muss.

Die Ursache des Wasser- und Erdeintritts vor der Tunnelbohrmaschine Bärlinde auf der U-5-Baustelle am Brandenburger Tor ist geklärt. Das Wasser war im August 2014 durch eine undichte Fuge zwischen zwei Schlitzwänden, die den Bahnhof Brandenburger Tor noch von dem Rohbautunnel trennen, in die Abraumkammer vor der Bohrmaschine eingedrungen, nachdem Bärlinde eine Wand durchstoßen hatte. Dies hat ein Gutachten für ein Gerichtsverfahren ergeben, in dem ermittelt werden sollte, wer für die Kosten aufkommen muss.

Nach Tagesspiegel-Informationen wollen sich die BVG und die Baufirma Implenia nun untereinander einigen. Allerdings soll die Versicherung darauf bestehen, das Verfahren fortzusetzen. Strittig ist, ob die BVG vor dem Durchstoßen der Schlitzwand auf mögliche Gefahren, die von der Fuge ausgehen könnten, ausführlich hingewiesen hat.

Für Nachträge und als Ausgleich für Bauverzögerungen soll die BVG gemäß einer dem Tagesspiegel vorliegenden „Ergänzungsvereinbarung“ zum Vertrag insgesamt bisher 30,7 Millionen Euro zahlen. Mögliche Erstattungen der Versicherung wollen sich beide Seiten teilen. Bereits davon gezahlte 500 000 Euro darf die BVG behalten.

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