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Bauprojekte: Anwohner sollen für Straßenausbau weiter zahlen

SPD will das umstrittene Gesetz, das Anwohner an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt, nur modifizieren. Die Linke ist zusammen mit der CDU und FDP fürs Abschaffen.

Straßenausbaubeitragsgesetz: Das Wort ist so sperrig wie seine Umsetzung, die Anwohner zwingt, sich an den Kosten für auszubauende Straßen vor ihrer Haustür zu beteiligen. Deshalb soll das seit 2006 geltende Gesetz in der nächsten Legislaturperiode modifiziert werden. Möglicherweise wird es sogar abgeschafft, denn inzwischen lehnt auch die Linke, die 2006 mit der SPD für das Gesetz gestimmt hat, die Mitfinanzierung durch Anwohner ab. Derzeit gibt es nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung 206 Projekte, bei denen Anwohner den Straßenausbau mitfinanzieren sollen.

Grundsätzlich sollten sie vom Ausbau profitieren, etwa durch das Anlegen zusätzlicher Parkplätze. Zum Teil müssen Anwohner aber auch zahlen, wenn sie nach dem Ausbau mehr Verkehr ertragen müssen – wie am Kirchhainer Damm in Lichtenrade, der derzeit vierspurig ausgebaut wird. Den Vorteil der Anwohner, der einen Beitrag nach dem Gesetz rechtfertige, sieht die Stadtentwicklungsverwaltung im flüssigen Verkehr, während es auf dem bisherigen Engpass mit der nur zweispurigen Bundesstraße B 96 oft Staus mit entsprechenden Belästigungen für die Anwohner gegeben habe.

Nicht gelten soll das Gesetz für Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten. Doch auch hier versuchen die Bezirke hin und wieder, trotzdem Geld von den Anwohnern einzutreiben, indem sie die erforderliche Reparatur einer Straße mit einer Umgestaltung verbinden. Eine solche Kombination hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im vergangenen Jahr an der Arnulfstraße vor, auf der wegen der gewaltigen Schlaglöcher nur noch Tempo 10 zugelassen war. Erst nach heftigen Protesten gab das Bezirksamt nach und verzichtete auf den Neubau von sogenannten Parktaschen, was nach dem Gesetz zu einer finanziellen Beteiligung der Anwohner geführt hätte.

Nach Ansicht der stadtentwicklungspolitischen Sprecherin der SPD, Ellen Haußdörfer, soll das Gesetz deshalb in der nächsten Legislaturperiode angepasst werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln festzulegen – auch bei der Trennung zwischen Instandhaltung und Ausbau. Derzeit gebe es zu viele „Kann- oder Soll-Begriffe“, die dazu führten, dass die Bezirke das Gesetz sehr unterschiedlich auslegten. Zum Teil sei das Gesetz ein „bürokratisches Monster“. Abschaffen wolle die SPD das Gesetz jedoch nicht, sagte Haußdorfer. Auch die Grünen sind dafür, das Gesetz anzupassen. Im Grundsatz sollten die Anrainer aber einen finanziellen Beitrag leisten, sagte der Abgeordnete Andreas Otto vor Kurzem im Parlament.

Dagegen hat sich der derzeitige Koalitionspartner der SPD, die Linke, mit der CDU und der FDP verbündet und fordert, das Gesetz abzuschaffen. Die Erhaltung und Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur sei eine Gemeinschaftsaufgabe und nicht die Aufgabe der Anlieger, heißt es im Wahlprogramm der Linken. Zudem habe es bisher nicht zu den erhofften Einnahmen geführt. Auf der anderen Seite stehen nach Angaben der Verwaltung Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro allein im vergangenen Jahr für das Bearbeiten der Rechnungen in den Bezirksämtern. Dass bisher nur wenig Geld in die Kasse gekommen ist, liegt aber auch daran, dass die Beträge erst fällig werden, wenn die letzte Rechnung bezahlt ist. Und das kann dauern.

Den Antrag der CDU und der FDP, das Gesetz abzuschaffen, unterstützte die Linke im Parlament allerdings nicht. Er wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Eingeführt worden war das Gesetz, um die damalige Klage Berlins auf zusätzliche finanzielle Hilfe durch den Bund zu unterfüttern. So wollte der Senat zeigen, dass er alle Einnahmemöglichkeiten nutze. Die Klage ist allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert; das Gesetz aber blieb.

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