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Spreedreieck

© Thilo Rückeis

Bauvorhaben: Beste Lage zum Spottpreis

Am „Spreedreieck“ hat Berlin fast nichts verdient. Vier Millionen Euro Entschädigung sollen nun einen Baustopp und höhere Schadenersatzzahlungen verhindern.

Für Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) könnte es heute peinlich werden, wenn im Vermögensausschuss die Pannen beim Bauprojekt „Spreedreieck“ zur Sprache kommen. Um einen Baustopp wegen des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes und hohe Schadenersatzansprüche des Investors „in zweistelliger Millionenhöhe“ zu verhindern, sollen vier Millionen Euro „Entschädigung“ gezahlt werden: an den Grundstücksnachbarn GVG, der dann seine Klage gegen die Baugenehmigung für das Spreedreieck zurückziehen will. Diese Vereinbarung, so der Senat, sei die „vorteilhaftere Alternative“. Der Ausschuss werde um Zustimmung für die „außerplanmäßigen Ausgaben“ gebeten.

Gerade Finanzfachleute der CDU und der Grünen schäumen vor Wut über die öffentlichen Mittel, die für das private Projekt am Bahnhof Friedrichstraße in den Sand gesetzt werden. In der rot-roten Koalition ist zerknirscht von Schadensbegrenzung die Rede. Der Abgeordnete Jochen Esser (Grüne) will, dass der Schaden nicht aus dem allgemeinen Landeshaushalt, sondern aus dem der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung beglichen wird, die für den verkorksten Bebauungsplan zuständig sei. Er will den Rechnungshof einschalten und Akteneinsicht beantragen, die Frage nach Regress und persönlicher Verantwortung stellen.

Der Vermögensschaden für das Land betrage mit einer früheren Entschädigung für den Bauherrn Harm Müller-Spreer mindestens 14,6 Millionen Euro. Verrechnet mit dem Grundstückskaufpreis von 17,2 Millionen Euro bleibt dem Land ein Saldo von 2,6 Millionen Euro. Damit sei das Grundstück in bester Lage geradezu verschenkt, meint Grünen-Politiker Esser. Der Senat aber sieht mit dem geplanten Vergleich die Baugenehmigung gesichert. Er verweist im Zusammenhang mit der GVG-Vereinbarung auf die Erklärungen weiterer Grundstückseigentümer, „mit denen sie auf Einwendungen gegen die Baugenehmigung für das Spreedreieck verzichten“. Die GVG, auf der das Melia-Hotel steht, hatte gegen das Bauprojekt Spreedreieck geklagt, weil es mit zehn Stockwerken zu hoch sei und das Hotel „verschatte“. Das Hochhaus am Tränenpalast soll Ende des Jahres fertig sein, die Unternehmensberatung Ernst & Young ist als Mieter vorgesehen. Der Bauherr hätte hohe Schadensersatzforderungen stellen und vom Kauf des Grundstücks zurücktreten können.

Berlin hatte vor acht Jahren das Gelände vorm Bahnhof verkauft – das Areal, für das der Architekt Ludwig Mies van der Rohe einmal ein gläsernes Hochhaus entwarf. Das Land übersah beim Verkauf, dass ein Zehntel der Fläche der Bahn gehörten. Um Schadensersatzansprüche abzuwehren, wurden andere Teilflächen übertragen und später 8,7 Millionen Euro vom Preis erlassen. Bis Ende 2006, so die Verträge, sollte eine Baugenehmigung vorliegen, anderenfalls könnten beide Parteien vom Kauf zurücktreten. Im Juni 2006 wurde ein Bauantrag versagt, weil ein Teilabriss des Tränenpalastes vorgesehen war. Letztlich wurde das Hochhaus genehmigt, obwohl die Planreife des Geländes erst zwei Monate später erklärt wurde. Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Am Weidendamm (GVG) klagte Anfang 2007 gegen die Baugenehmigung, das Oberverwaltungsgericht erklärte im letzten Dezember den gesamten Bebauungsplan für unwirksam. Verkehrsfläche sei als Bauland ausgewiesen, das Maß der baulichen Nutzung überschritten.

Man habe abwägen müssen, wie dem Investor das zugesicherte Baurecht gewährt werden könne, teilte die Finanzverwaltung den Abgeordneten mit. Ein veränderter Bebauungsplan wäre nicht vor der Sommerpause fertig geworden. Wenn die GVG nun die Klage zurückziehe, werde die Baugenehmigung „bestandskräftig“. Die GVG erhalte einen „wirtschaftlichen Ausgleich“, den sie mit der Wertminderung des Grundstücks durch Schatten und damit verbundene wirtschaftliche Nachteile begründe. Die Vereinbarung habe besondere Eile erfordert, um einen Baustopp zu verhindern.

Christian van Lessen

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