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Bekommen die Beamten vor Gericht Recht, kann es für das Land teuer werden.

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Beamtenbesoldung: Beamte gehen für mehr Geld vor den Kadi

Weil sie weniger verdienen als die Kollegen in anderen Bundesländern, ziehen zur Zeit viele Berliner Beamte vor Gericht - darunter vor allem Polizisten, aber auch Richter. Bekommen sie Recht, könnte es für das Land teuer werden. Doch mit den Beamten hat niemand so richtig Mitleid.

Von Fatina Keilani

Streiken dürfen Beamte nicht, aber klagen schon – und das tun sie auch. Das Verwaltungsgericht erlebt derzeit eine „Beamtenbesoldungsoffensive“: Drei verschiedene Kammern befassen sich mit Klagen von Beamten, die mehr Geld wollen, das nächste Mal am Dienstag. Dann wird der Fall eines Berliner Zivilrichters verhandelt, der als Vorsitzender Richter am Landgericht nach der höchsten Stufe der Besoldungsgruppe R 2 bezahlt wird. Er kündigte an, auch viele seiner Kollegen würden klagen oder befänden sich in einer der Vorstufen.

Das haben Beamte mit Zahnärzten gemeinsam: Mit ihnen hat niemand so richtig Mitleid. Es stimmt zwar, dass Berliner Beamte im Bundesvergleich am schlechtesten bezahlt werden, doch sind sie im Vergleich zum Normalbürger immer noch gut dran – ihr Job ist sicher, die Rente auch, der Verdienst überdurchschnittlich. Beim Arzt sind sie Privatpatienten, und bei der Wohnungssuche sind sie als Mieter gern gesehen. Trotzdem nagt es an ihnen, dass sie so viel schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen. Schon in der vorletzten Woche war eine Grundsatzklage des Beamtenbunds verhandelt worden, bei der es um die Frage ging, ob die Alimentation noch „amtsangemessen“ sei. Das Gericht will hierzu in einigen Tagen die Entscheidung verkünden.

Kurz zuvor waren die Klagen von sechs Landesbeamten, meist Polizisten, verhandelt worden, die nach der jeweils höchsten Besoldungsstufe vergütet werden wollten, und zwar rückwirkend ab 2008. Das Gericht entschloss sich, die wesentlichen Rechtsfragen beim Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Bis zu einem Ergebnis kann es also noch dauern.

Am Dienstag ist nun erst einmal die Frage dran, ob Richter zu schlecht bezahlt werden. Der Kläger, Lothar J., ist überzeugt, seine Besoldung sei seit mindestens 2008 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Er verweist auch darauf, dass die Einkommen der Juristen in der Privatwirtschaft und in großen Rechtsanwaltskanzleien in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen seien als die Einkommen der Richter. Außerdem seien die im Dienst des Landes stehenden Richter gegenüber den deutlich besser alimentierten Kollegen anderer Bundesländer und des Bundes benachteiligt. „Ein Amtsrichter mit R 1 im Bayerischen Wald verdient mehr als ein gleichaltriger Vorsitzender Richter am Berliner Landgericht mit R 2“, sagt er. Und die R-2-Beamten im Bundesjustizministerium bekämen rund 7000 Euro jährlich mehr als er. Die Benachteiligung habe sich schrittweise vollzogen. „2004 gab es kein Weihnachtsgeld mehr“, sagt der 54-Jährige, danach habe es Verschlechterungen bei der Beihilfe gegeben, nur minimale Gehaltssteigerungen. Jetzt sei die Schmerzgrenze erreicht.

Es dürfte interessant werden, wie das Gericht die Sache beurteilt. Bisher ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts nicht einheitlich. Eine Kammer hat bereits festgestellt, die Besoldung sei angemessen. „Mein Ziel ist es, dass das Verwaltungsgericht feststellt, dass die Berliner Richterbesoldung verfassungswidrig ist, und sie dem Bundesverfassungsgericht vorlegt“, sagt J. Dort liege schon ein ähnlicher Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Saale). Bekommen die Beamten Recht, könnte es für das Land teuer werden. Im Berliner öffentlichen Dienst arbeiten knapp 67 000 Beamte.

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