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Beamte: Noch nicht mal 30 und schon in Pension

Im Jahr 2007 wurden 35 Beamte extrem früh in den Vorruhestand geschickt. 25 davon waren Polizisten. Personalvertreter beklagen fehlendes Gesundheits- management. Es sollten ausreichend alternative Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

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Bei der Polizei, Feuerwehr und in den Haftanstalten sind 2007 insgesamt 35 Beamte in den Ruhestand versetzt worden, die höchstens 40 Jahre alt waren. Drei Justizmitarbeiter waren sogar unter 30 Jahre alt. 25 Frühestpensionäre waren Polizisten, zehn Ruheständler waren Vollzugsbedienstete und fünf arbeiteten bei der Feuerwehr. Die Zahl der Lehrer, die so früh in Pension gingen, konnte die Senatsverwaltung für Bildung gestern nicht nennen.

Die wichtigsten Gründe für den frühen Ruhestand sind nach Erhebungen der Senatsinnenverwaltung psychische Erkrankungen und körperlicher Verschleiß („Muskel-/Skeletterkrankungen“). Für die Vollzugsbeamten in den Berliner Gefängnissen machte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) die „hohen Anforderungen der Arbeit im Schichtdienst“ geltend. Bei den Bemühungen, frühe Pensionierungen zu vermeiden, habe der Senat aber gegenüber den neunziger Jahren „bereits beachtliche Fortschritte erzielt“, schrieb die Senatorin in der Antwort auf eine Parlamentsanfrage des CDU-Abgeordneten Sven Rissmann. Schon im Jahresbericht 2000 hatte der Landesrechnungshof gefordert, den Frühestpensionierungen „wirksamer zu begegnen“. Die Prüfer begründeten dies damit, dass zwischen 1995 und 1999 jährlich zwischen 67 und 102 Beamte mit höchstens 40 Jahren in den Ruhestand geschickt wurden. Das war mehr als heute.

Reaktivierung nur in Ausnahmefällen

Trotzdem stelle sich die Frage, so Rissmann, „warum solche Beamte, wenn sie nicht gerade schwer krank sind, auf weniger belastende Arbeitsplätze gesetzt werden?“ Im Justizbereich zum Beispiel als Schreibkraft am Gericht. Reaktiviert werden Frühestpensionäre bisher aber nur in seltenen Ausnahmefällen.

Gerade in Bereichen wie dem Justizvollzug komme es häufiger zu Burn-Out-Syndromen als in der normalen Verwaltung, sagte Kirsten Flesch von der SPD-Fraktion. Sie setze ihre Hoffnungen auch in die im November von Hauptpersonalrat und Senat getroffene Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement. Diese sieht auch vor, Krankenstände genau zu klären und zu prüfen, ob und wie Dauerkranke wieder eingegliedert werden können.

Ausgaben für den Staat und ein schlechter Ruf für die Justiz

Der Chef des Berliner Beamtenbundes, Joachim Jetschmann, kritisierte aber, dass im Bereich Justiz, in dem die Probleme besonders dringend sind, das Gesundheitsmanagement erst ab dem kommenden Jahr eingeführt werden soll. „Es darf nicht sein, dass nichts geschieht. Das kostet den Staat Geld und schadet unserem Ruf“, sagte Jetschmann. Jahrelang habe man sich um Vereinbarungen bemüht. Wichtig sei es, dass es für langfristig kranke Beschäftigte eine Sozialberatung gebe: „Den Menschen muss professionell geholfen werden.“

Nach Angaben des Hauptpersonalratschefs Uwe Januszewski widersprechen die Personalvertretungen immer wieder dem Wunsch der Behörden, kranke Mitarbeiter in Frühpension zu schicken. Ziel müsse es sein, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Aber oft lehnen andere Verwaltungen es ab, die Beschäftigten zu übernehmen, da sie weitere Erkrankungen und den erneuten Ausfall des Mitarbeiters befürchten. „Es fehlen die Planstellen“, sagt Januszewski. Er plädiert deswegen dafür, beim nächsten Haushaltsplan einen Finanzausgleich für solche Fälle vorzusehen.

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