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Berlin: Bedrohung: Führerschein für zwei Jahre weg

Ein Autofahrer, der einem Radfahrer eine Waffe an den Kopf gehalten hatte, ist am Mittwoch wegen Bedrohung und Beleidigung vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe und zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilt worden. Dem 20-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er mit dem Gasrevolver tatsächlich abdrücken wollte - sonst wäre er nach Einschätzung seines Anwalts wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Ein Autofahrer, der einem Radfahrer eine Waffe an den Kopf gehalten hatte, ist am Mittwoch wegen Bedrohung und Beleidigung vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe und zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilt worden. Dem 20-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er mit dem Gasrevolver tatsächlich abdrücken wollte - sonst wäre er nach Einschätzung seines Anwalts wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Der Lehrling hatte im Dezember 2000 am Neuköllner Maybachufer den Radfahrer beschimpft, vom Rad gestoßen und mit der Waffe bedroht, weil der 43-Jährige angeblich seinen BMW berührt hatte. Ein Spezialeinsatzkommando hatte den BMW-Fahrer in einer Wohnung festgenommen und weitere Waffen sicher gestellt. Am Auto wurde keine Beschädigung entdeckt. Der Angeklagte stritt vor Gericht alles ab.

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