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Berlin: Begründung für die Haft: Die Familie ist zu gut integriert

Trotz Krankheit kam ein Ehepaar aus dem Kosovo in Abschiebegewahrsam. Wegen der vielen „sozialen Kontakte“ fürchtete der Richter ein Untertauchen

Imrane Derguti kann immer noch nicht fassen, was ihrer Mutter Emine und ihrem Vater Nazmi Ramadani widerfahren ist. Das Ehepaar aus dem Kosovo saß trotz schwerer Erkrankung mehr als vier Monate im Abschiebegewahrsam in Köpenick. Vor drei Tagen ist die Mutter auf Anordnung des Verwaltungsgerichts freigelassen worden. Sie leidet laut ärztlichem Attest unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und hat einen lebensgefährlich hohen Blutdruck. Im Abschiebegefängnis verabreichte man der 50-Jährigen deshalb täglich fast ein Dutzend Medikamente. Der Vater Nazmi Ramadani ist weiterhin eingesperrt. Dem 55-Jährigen wurde vor einiger Zeit ein Tumor am Kiefer entfernt. Wegen der Haft kann er nicht zur nötigen Nachbehandlung.

Am allerwenigsten versteht Tochter Imrane die Begründung für die Inhaftierung der Eltern. Amtsrichter Dietrich Lexer macht die guten „Orts- und Sprachkenntnisse“ und die „sozialen Kontakte“ der Ramadanis geltend. Diese würden ein Untertauchen „jederzeit möglich“ machen. Zur Sicherung der Abschiebung ordnete er die Haft an. Der Anwalt der Ramadanis, Ronald Reimann, findet diese Argumentation „schlichtweg unverschämt“. Eine feste Meldeadresse und soziale Integration seien üblicherweise Gründe, jemand eben nicht in Abschiebehaft zu sperren.

Der Fall der Familie Ramadani wirft erneut ein Licht auf die Praxis in der Ausländerbehörde und im Abschiebegewahrsam Köpenick. Am 7. Juli gingen Emine und Nazmi Ramadani mit dem jüngsten Sohn Safet, 21, zum Einwohnermeldeamt. Sie hatten eine Aufforderung zur Ausreise erhalten, hofften aber trotzdem, ihre Duldungen verlängern lassen zu können, mit der sie seit 1989 in Berlin lebten. Nazmi Ramadani und seine Frau waren aus dem Kosovo geflüchtet, weil sie dort von der serbischen Polizei mehrfach misshandelt worden waren. In Deutschland erhielten die Ramadanis lediglich eine Duldung. Man verweigerte ihnen die Erlaubnis, eine Arbeit anzunehmen oder sich fortzubilden. Nur der Vater, ein studierter Ökonom und Lehrer, durfte am Ende zwei Stunden pro Tag in der Baufirma eines Deutschen arbeiten. Der hätte ihn auch gerne Vollzeit beschäftigt. Die 29-jährige Imrane gab es nach mehreren Versuchen auf, um eine Arbeitsgenehmigung zu bitten. Sie wollte eine Ausbildung zur Krankenschwester machen. Nur der Sohn Xhedvet, 27, ist mittlerweile Inhaber einer Firma für Betonstahlverlegung. Er ist mit einer Deutschen verheiratet.

Als Emine, Nazmi und Safet Ramadani am 7. Juli in das Zimmer der Sachbearbeiterin treten, warten hinter der Tür zwei Polizisten in Zivil. Sie nehmen die Ramadanis fest. Man setzt sie in einen Kleinbus, der nach nächtlicher Fahrt Düsseldorf erreicht. Dort findet eine Sammelabschiebung in den Kosovo statt. In letzter Minute verhindert ein Anwalt die Abschiebung der Ramadanis, indem er einen Asylfolgeantrag stellt. Man bringt sie zurück in den Abschiebegewahrsam Köpenick. Die ersten Wochen war auch Sohn Safet dort inhaftiert. Dann ließ man ihn frei, damit er sein Fachabitur absolvieren kann. Am 21. Juni 2005 ist sein letzter Schultag. Am nächsten Tag soll er sich zur Ausreise melden, wie ihm die Ausländerbehörde bereits mitgeteilt hat. Safet spricht ausschließlich Deutsch und ist in der Schule wie in seinem Fußballverein Blau-Weiß Berlin voll integriert. Er kickte sogar schon bei den Amateuren von Hertha BSC.

Trotzdem besteht die Ausländerbehörde auf der Ausreise von Safet und seinem Vater. Ihre Praxis steht im Widerspruch zu den Ansichten des Senatsbeauftragten für Integration, Günter Piening. Dieser hatte kürzlich im Tagesspiegel für Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien gefordert: „Diejenigen, die bei uns integriert sind, sollen bleiben.“

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