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Berlin: Behörden-Fusion: Finanzgericht will nicht nach Cottbus ziehen

Der Austausch von Floskeln und Nettigkeiten kam etwas kurz. Als der neue Justizsenator Wolfgang Wieland (Bündnis90 / Grüne) gestern bei seinem offiziellen Antrittsbesuch im Finanzgericht in der Schönstedtstraße in Wedding Platz nahm, kam der Hausherr, nach einer kurzen Einleitung, gleich zur Sache.

Der Austausch von Floskeln und Nettigkeiten kam etwas kurz. Als der neue Justizsenator Wolfgang Wieland (Bündnis90 / Grüne) gestern bei seinem offiziellen Antrittsbesuch im Finanzgericht in der Schönstedtstraße in Wedding Platz nahm, kam der Hausherr, nach einer kurzen Einleitung, gleich zur Sache. Herbert Bültmann, Präsident des Finanzgerichts, kritisierte die derzeitigen Pläne eines gemeinsamen Finanzgerichts für Berlin und Brandenburg. "Wir haben die Sachargumente gegen den Standort Cottbus vorgetragen", sagt Herbert Bültmann. Der Umzug sei aus seiner Sicht für viele Recht suchende Bürger, Richter und Angestellte nicht zumutbar.

Bei den 30 Richtern und mehr als 40 Justizangestellten des Finanzgerichts hatte der neue Dienstherr bereits Unruhe ausgelöst, als er kurz nach Amtsantritt erklärte: "Ich hielt die Position des vorigen Senats, es sei für Berliner unzumutbar, nach Cottbus zu fahren, für verheerend. Wenn man die Brandenburger für ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in der Hardenbergstraße überzeugen will, muss man Kompromisse machen." Nach seinem Antrittsbesuch bei seinem Brandenburger Kollegen Kurt Schelter erklärte Wieland, dass man eine Position für gemeinsame Obergerichte der beiden Länder erarbeitet habe.

Noch steht die Entscheidung offiziell aus, doch Wieland hat früh durchblicken lassen: Wenn Brandenburg auf den Standort Cottbus besteht, wird sich Berlin nicht länger sperren. Schließlich sei Cottbus schon im Vertrag zu der 1996 gescheiterten Fusion beider Länder für das gemeinsame Finanzgericht vorgesehen gewesen. Bei einem Umzug der Finanzrichter nach Brandenburg sollen die "publikumsintensiven Bereiche" wie beispielsweise die Anlaufstellen für Kfz-Steuer und Kindergeld in Berlin bleiben.

Der frühere Staatssekretär Dietrich Rauskolb (CDU) hatte sich strikt gegen Cottbus gewehrt und auf den Standort Potsdam gedrungen. Auch bei der Belegschaft des Berliner Finanzgerichts regt sich erheblicher Widerstand. Nach Bültmanns Worten seien die mit einer Verlagerung des Gerichtes verbundenen Nachteile nicht zumutbar. Schließlich gebe es pro Jahr rund 1000 Kläger, die sich ohne Rechtsanwalt selber verträten. Vor allem bei den rund 300 mündlichen Verhandlungsterminen werde das Erscheinen der Kläger erschwert. 5000 bis 6000 Berliner Recht Suchende müssten sich im Jahr auf die Reise nach Cottbus machen. "Das ist eine deutliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Rechte", sagt Bültmann. Er plädiere ebenso wie sein Cottbuser Amtskollege dafür, dass beide Finanzgerichte erhalten bleiben. Bis zu den Neuwahlen wollen Wieland und Schelter die Pläne weiter vorantreiben. "Die zügige Bildung gemeinsamer Obergerichte ist ein besonderes Anliegen der Länder, um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung zu stärken", sagt der Justizminister. Dass der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg noch bis zu den Neuwahlen im Herbst geschlossen wird, gilt als unwahrscheinlich. Nach der Vertragsunterzeichnung könnte der Umzug ins 150 Kilometer entfernte Cottbus 2003 beginnen.

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