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Berlin: Behördenfusion ist verfassungsgemäß Doch Experten äußern auch Kritik

am Haushaltssicherungsgesetz

Potsdam. Der Entwurf des Haushaltssicherungsgesetzes ist nach Meinung von Experten verfassungskonform. Bei einer Anhörung zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes äußerten sich am Donnerstag namhafte Juristen in diesem Sinn. Der Ansatz sei richtig und notwendig, sagte Hermann Hill von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die Finanzmisere des Landes erfordere ein grundlegendes Umsteuern. Der Verfassungsrechtler Klaus Finkelnburg übte allerdings auch Kritik an dem Gesetz, das vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden soll: Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) verzichte damit ohne Not auf seine Richtlinienkompetenz. Der Gesetzentwurf sieht die Ausgliederung und Fusion zahlreicher Landesbehörden und den Abbau von 12 500 Stellen in der Verwaltung vor. Die sei aber ureigenste Aufgabe des Kabinetts, meinte Finkelnburg – damit komme es einer Verschiebung der Balance zwischen den Gewalten gleich, wenn nun „Regierungspolitik“ an das Parlament delegiert werde. dpa/thm

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