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Den könnte auch der Senat gebrauchen. Die Vergabe des Leitungsnetzes der Gasag bleibt ein Politikum.

© dpa

Berlin Energie: CDU lenkt im Streit um die Gasnetzkonzession ein

Die CDU stimmt der Vergabe des Gasnetzes an Berlin Energie offenbar doch zu – trotz Streits im Senat. Das Parlament hat viele Fragen an Justizsenator Heilmann. Und Regierungschef Wowereit ist zufrieden.

Von
  • Sabine Beikler
  • Ulrich Zawatka-Gerlach

Die CDU wird im Streit um die Vergabe der Gasnetz-Konzession voraussichtlich einlenken. Offiziell macht die Union das aber noch von „internen Gesprächen“ abhängig. Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird über die strittige Netzvergabe auch auf ihrer Klausurtagung am Wochenende in München sprechen.

„Wir können juristisch nicht bewerten, ob das Verfahren in allen Punkten rechtssicher ist“, sagte ein führender CDU-Politiker. Deshalb warte man das Ergebnis der Klage der unterlegenen Gasag AG ab. Der Senat will sich am Dienstag mit dem Konzessionsverfahren befassen.

Das landeseigene Unternehmen „Berlin Energie“ soll auf Vorschlag des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) die Konzession für für das fast 7000 Kilometer lange Gasnetz über zehn Jahren erhalten. Der bisherige Netzbetreiber Gasag hätte das Nachsehen.

Ist das Verfahren rechtswidrig?

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte im CDU-Landesausschuss nach Angaben von Teilnehmern gesagt, das Verfahren sehe rechtswidrig aus.

Der Grünen-Politiker Michael Schäfer wollte am Donnerstag im Parlament von Heilmann wissen, was das für Folgen habe. Heilmann sagte: „Ich kann Ihre Frage gut verstehen. Die Beratungen im Senat sind aber vertraulich.“ Sollte eine Vorlage eine rechtswidrige Entscheidung beinhalten, könne „weder ich, kann keiner das unterschreiben“.

Auf Nachfrage, ob es ein externes Gutachten gebe, sagte Heilmann, das könne er nicht beantworten. „Es liegt nur die Senatsvorlage vor.“ Er habe weitere Unterlagen angefordert. „Ich kann Ihnen deshalb nichts sagen.“

Der Grünen-Abgeordnete Schäfer wollte vom Justizsenator außerdem wissen, ob er mit der Kanzlei Becker, Büttner, Held (BBH) gesprochen habe. Die Kanzlei berät die Finanzverwaltung als Vergabestelle im Gas- und Stromverfahren. Heilmann antwortete, dass er mit der Kanzlei nicht gesprochen habe. Er wies aber daraufhin, dass diese Kanzlei auch andere Verfahren juristisch begleitet habe, „die nicht von Erfolg gekrönt waren“.

Heilmann stichelt gegen Senatskollegen Nußbaum

BBH unterlag beispielsweise in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, in einem anderen vor dem Bundesgerichtshof. Dieser Hinweis Heilmanns war offensichtlich eine Spitze gegen den Senatskollegen Nußbaum.

Der frühere Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) wollte in der Fragestunde des Parlaments wissen, warum christdemokratische Senatoren einer „Change of Control“-Klausel zugestimmt hätten, jetzt aber öffentlich Kritik daran äußerten. Darauf antwortete der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD): „Das bewerten wir unter dem Stichwort Politik.“ Koalitionen seien nun mal Zweckbündnisse.

„Round about“ gehe es um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Das stelle ich auch mit der CDU fest.“ Zur Konzessionsvergabe für das Berliner Gasnetz sagte Wowereit, das Verfahren sei von der Finanzverwaltung abgeschlossen worden. Senat und Parlament würden darüber entscheiden.

Weil die Vergabeentscheidung selbst ein rein exekutive Angelegenheit ist, kann sie das Abgeordnetenhaus lediglich zur Kenntnis nehmen. Zustimmungspflichtig ist aber der ausgehandelte Konzessionsvertrag, das schreibt das Berliner Energiespargesetz vor.

Die parlamentarische Beratung wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause stattfinden. Sollte das Parlament Einwände haben, müsste der Vertrag nachgebessert werden. Unabhängig von dieser politischen Auseinandersetzung wird der verfahrensrechtliche Streit zunächst vor dem Landgericht Berlin ausgefochten.

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