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Berlin: Geiselnehmer Wurm muss Schmerzensgeld zahlen

Der Bus-Entführer Dieter Wurm wird voraussichtlich lebenslang im Gefängnis sitzen müssen – und ebenso lange hoch verschuldet sein.

Das Landgericht verurteilte den 49-Jährigen gestern zur Zahlung von 25 000 Euro Schmerzensgeld. Geklagt hatte der Fahrer des BVG-Busses, in den Wurm nach dem Banküberfall gestiegen war. Gregor Gysi, der Anwalt von Mario G., sagte, dass sein Mandant seitdem nicht mehr als Busfahrer eingesetzt werden könne. Der 42-Jährige arbeite zwar weiterhin bei der BVG, verdiene aber weniger. Zudem träume er, drei Jahre nach der Entführung, jede Nacht von der Geiselnahme. G. sei „ganz erheblich psychisch beeinträchtigt“, sagte Gysi.

Am 11. April 2003 hatte Mario G. am Steuer des 185ers in der Schloßstraße in Steglitz gesessen, als Wurm nach dem Banküberfall hineinsprang. Mit einem Komplizen hatte er Minuten zuvor 5000 Euro in der Commerzbank erbeutet. Während der Komplize spurlos im Gewühl der Schloßstraße verschwand, ließ sich Wurm eine Stunde lang durch die Stadt fahren. An roten Ampeln durften die meisten Fahrgäste aussteigen. Am Sachsendamm stoppte dann das SEK den Bus, in der Verwirrung gelang Mario G. die Flucht aus dem Fenster. Nach dreistündigen Verhandlungen wurde Wurm durch zwei Schüsse in die Schulter kampfunfähig gemacht und überwältigt. Die übrigen Geiseln blieben unverletzt. 2004 war Wurm zu elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, dies bedeutet, dass er vermutlich nie wieder in Freiheit kommen wird.

„Wurm haftet für den Schaden, den er angerichtet hat“, sagte Gysi knapp. 25 000 Euro seien angemessen. Hoffnung, dass Wurm tatsächlich die Summe aufbringen kann, gibt es nicht. Wurm arbeitet in der JVA Tegel in der Polsterwerkstatt, verdient nach Angaben seines Rechtsanwaltes etwa 80 bis 90 Euro – im Monat. Da auch Gefangene Anspruch auf ein Grundminimum haben, kann bei Wurm nichts gepfändet werden. Doch Gysi will das Geld letztlich nicht von Wurm, sondern vom Land. Wie er am Rande des gestrigen Prozesses sagte, werde er das Land Berlin wegen Fehler in der Polizeiarbeit zur Übernahme des Schmerzensgeldes verklagen. Anders als Mario G. geht es Dieter Wurm in Tegel „gut“, sagte sein Anwalt.

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