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Berlin-Mitte: Gericht schreitet ein im Streit um Eisfabrik

Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren den Eigentümer des baufälligen Baudenkmals dazu verpflichtet, „Gebäude und Grundstück gegen unbefugte Nutzer zu sichern“.

Nun geht doch alles schneller als erwartet im Streit zwischen dem Bezirk Mitte und dem Eigentümer der Eisfabrik um die illegale Nutzung der Industrieruine in Mitte: Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren den Eigentümer des baufälligen Baudenkmals dazu verpflichtet, „Gebäude und Grundstück gegen unbefugte Nutzer zu sichern“. Die Richter sehen „Gefahren für Leib und Leben“ für die Nutzer, darunter feiernde Jugendliche und mutmaßlich aus Bulgarien und Rumänien stammende Wohnungslose. Der Bezirk wiederum müsse für die Unterbringung „unfreiwillig Obdachloser“ sorgen. Dass rechtlich noch nicht geklärt ist, inwiefern diese überhaupt Anspruch auf Sozialleistungen in Berlin haben, spiele keine Rolle. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. ball

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