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Die wird den Löwen nicht mehr gefährlich, die ist ausgestopft.

© dpa

Berlin-Pankow: Kröten verscheuchen Löwen in Pankow

Der Kreuzkröte geht der Lebensraum aus, deswegen steht sie unter Schutz. Da muss auch schon einmal ein Zirkus oder ein Haus weichen.

Fünf bis acht Zentimeter groß, trockene warzige Haut, braun und oliv marmoriert auf dem runden Kreuz, das ein gelber Streifen teilt: die Epidalea calamita, auch Kreuzkröte genannt, hält an der Besetzung der Brache am Güterbahnhof Pankow fest. Die mangels Sprungkraft durchs Gestrüpp kriechenden Amphibien haben nun auch Löwen und Tiger aus ihrem Reservat verjagt: Ein Zirkus darf auf der Brache nicht gastieren.

Zuvor waren Kröten "zu Tode gekommen"

Das verfügte die Senatsverwaltung für Umweltschutz. Kreuzkröten seien „zu Tode gekommen“ durch den Zirkusbetrieb. Artenschutz geht vor, vor in Käfige gesperrte, abgerichtete Wildkatzen allemal. Zumal die Flussauen hierzulande begradigt sind, aus Tagebau-Gruben Wassersportflächen wurden und wild wachsende Büsche selten sind. Deshalb geht der Kreuzkröte der Lebensraum aus, und wo es sie noch gibt, steht er unter Schutz. So wie am früheren Bahnhof, wo der Amphibie die Gentrifizierung drohte, bis Möbelmilliardär Kurt Krieger ein Einsehen hatte.

Umsiedlung der Kröten bei Bauvorhaben

Das war schon im August vor sechs Jahren so, als der Investor verkündete: Die „Lebensraumstrukturen für die Kreuzkröte und weitere Arten wie Zauneidechse und Heuschreckenarten werden neu gestaltet“. Dies geschehe in enger Abstimmung mit den Berliner Naturschutzbehörden und dem NABU. Nun gibt’s wegen der Kröten auch keine Kröten für Krieger von Zwischennutzern während des Tauziehens um sein Baurecht für Möbelhäuser, Wohnungen und Gewerbe auf dem 40 Hektar großen Areal.

Bei der Senatsverwaltung für Umweltschutz hieß es auf Anfrage: „Das Verbot gilt für Nutzungen, bei denen geschützte Arten getötet werden“. Bei einer Bewilligung des Bauvorhabens müssten die Kröten umgesiedelt werden. „Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Tiere in Berlin Bauvorhaben verhindert hätten.“ Denn „professionelle Projektierung berücksichtigt den Artenschutz und die Naturschutzgesetze im Vorfeld“.

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