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Berlin: Berlin verliert Rechtsstreit gegen Zeugen Jehovas

Das Land Berlin hat den zwölfjährigen Rechtsstreit mit den Zeugen Jehovas nun auch in letzter Instanz verloren. Nach einem am Freitag in Leipzig veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss es der Religionsgemeinschaft den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verleihen.

Das Land Berlin hat den zwölfjährigen Rechtsstreit mit den Zeugen Jehovas nun auch in letzter Instanz verloren. Nach einem am Freitag in Leipzig veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss es der Religionsgemeinschaft den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verleihen. Das Gericht wies die Beschwerde des Landes gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin zurück. Das Urteil ist rechtskräftig (BVerwG 7 B 80.05).

Die Zeugen Jehovas sind damit den großen Kirchen gleichgestellt und könnten Beamte ernennen und Steuern erheben, was sie aber nach bisherigen Angaben bisher nicht planen. Außerdem können sie jetzt als Träger der freien Jugendhilfe auftreten, werden bevorzugt bei Bauvorhaben, genießen Privilegien beim Kosten- und Gebührenrecht. Zudem beschere der Status einen „unglaublichen Prestigewinn“, hieß es gestern aus dem Senat. Die Kulturverwaltung hatte versucht, mit Hilfe von Aussteigerberichten ihre Vorbehalte gegen die Zeugen Jehovas zu untermauern. Dabei ging es etwa um den Vorwurf, dass Mitglieder isoliert und Austrittswillige psychisch unter Druck gesetzt würden. Leider habe das Gericht keinen Aussteiger angehört, hieß es gestern in der Kulturverwaltung.

Anders als oft behauptet, hat das Urteil keine Bedeutung für die Frage, ob die Zeugen Jehovas Religionsunterricht an Schulen anbieten können: Dazu bedarf es nicht des Körperschaftsstatus. In Berlin gibt es rund 6000 Zeugen Jehovas. sve

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