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Berlin: Berlin will Reichsvermögen durch Klage zurückgewinnen

Eberhard Diepgen bestreitet, dass der Senat 1991 die Fristen nicht eingehalten hat – und die jetzige Landesregierung gibt ihm Recht

Der Senat will das ehemalige Reichsvermögen in Berlin durch eine Klage zurückgewinnen. Das bestätigte Senatssprecher Günter Kolodziej. Sollte der Bundestag die Berliner Initiative zur Rückerstattung des Reichsvermögens abweisen, werde das Land Berlin ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragen, sagte Kolodziej. Nach Auffassung der Senatskanzlei trifft die Behauptung nicht zu, das Land Berlin habe sein Reichsvermögen verloren, weil man Fristen für die Rückerstattung nicht eingehalten hat.

Die Klage in Karlsruhe ist Bestandteil eines Senatsbeschlusses vom September 2003. Damals verabschiedete der Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Reichsvermögensgesetz. Zum Vermögen des Deutschen Reiches gehörten militärisch genutzte Flächen, auf denen sich jetzt die Flugplätze Tegel und Tempelhof befinden.

Es geht um 730 Hektar und um zwischenzeitlich vom Bund erzielte Verkaufserlöse von 43 Millionen Euro. Die westdeutschen Bundesländer hatten ihre Anteile am Reichsvermögen zu Beginn der 60er Jahre zurückerhalten. West-Berliner Ansprüche waren damals zurückgewiesen worden. Der Bund, so lautete die Begründung, könne – wegen der Teilung – seinen Bedarf an Flächen in Berlin noch nicht absehen. Er wollte deshalb nichts von dem Vermögen zurückgeben, das ihm zugefallen war. Die Berliner Ansprüche müssten besonders geregelt werden.

In der Bundesregierung und auch im Haushaltsausschuss des Bundestages dominiert die Auffassung, diese Regelung habe es 1990 gegeben – durch ein Überleitungsgesetz. Dieser Punkt ist zwischen dem Bund und Berlin umstritten. Hier beginnt das Schlachtfeld der Juristen. Das Überleitungsgesetz soll nach Bundes-Auffassung 1990 geregelt haben, dass Alliierten-Vorbehalte gegen die Übernahme von Bundesgesetzen nach Berlin nicht mehr galten. Anders gesagt: Das wäre der Zeitpunkt gewesen, um das Reichsvermögen zurückzuverlangen. Der Senat soll die entsprechende Frist versäumt haben.

Der damals Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen wies dies im Gespräch zurück. Man habe keine Fristen versäumen können, sagte Diepgen: Das Gesetz, das für die ostdeutschen Länder die Rückgabe von deren Reichsvermögen regelte, habe für Berlin nicht gegolten. So sehen es auch die Juristen in der Senatskanzlei: Die 1961 angekündigte besondere Regelung der Vermögensfrage für Berlin sei nie erfolgt, auch nicht durch das Überleitungsgesetz. Voraussichtlich heute wird der Haushaltsausschuss des Bundestages die Berliner Ansprüche abweisen. Sobald auch der Bundestag dies beschlossen hat, soll die Klage in Karlsruhe angestrengt werden.

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