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Die Ausstellung im Rathaus Kreuzberg zeigt Werke von Irmela Irmela Mensah-Schramm, die in Zusammenarbeit mit Schülern entstanden.

© Mike Wolff

Berliner Aktivistin gegen Pegida: Irmela Mensah-Schramm im Visier der Dresdner Polizei

Nachdem Irmela Mensah-Schramm in Dresden gegen Pegida demonstriert hatte, warf ihr die Polizei Körperverletzung vor. Inzwischen heißt es: Das war "ein Irrtum".

Von Sandra Dassler

Irmela Mensah-Schramm will es nicht lassen. Gerade hat die 70-jährige Berlinerin vom Amtsgericht Tiergarten eine Verwarnung erhalten, weil sie – wie berichtet – die Parole "Merkel muss weg" in "Merke: Hass weg!" verwandelte, da engagiert sie sich schon wieder in Dresden. Dort hatte Pegida anlässlich ihres zweijährigen Bestehens zur Großdemonstration aufgerufen – unter anderem mit Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann, der wegen Volksverhetzung vor Gericht steht.

Irmela Mensah-Schramm, die seit drei Jahrzehnten Hakenkreuz-Schmierereien beseitigt und dafür auch den Dresdner Erich-Kästner-Preis für Zivilcourage erhalten hat, brachte mehrere Plakate mit. Die hielt sie am Sonntag vor der Hofkirche in unmittelbarer Sichtweite der Pegida-Demonstration hoch. Auf einem Plakat ist eine ältere Frau zu sehen, die eine Blume über ein Hakenkreuz sprüht. Unterschrift: "Nazis Weg! Wir schaffen es!" Auf einem anderen Transparent stand: "Kein rassistischer Schmutz ohne Lutz", gemeint war natürlich Lutz Bachmann.

Gegen Ende der Demonstration kam es zu Handgreiflichkeiten

Pegida-Ordner versuchten, Irmela Mensah-Schramm zu vertreiben, aber sie blieb. Ignorierte Halsabschneider-Gesten und Beschimpfungen. Auch als Polizisten sie aufforderten, den Platz zu verlassen, beharrte sie darauf, mit einigen anderen Pegida-Gegnern stehen zu bleiben.

Zu Handgreiflichkeiten kam es erst nach Ende der Demonstration, als ein Mann versuchte, ihr das Transparent aus der Hand zu reißen. Zum Glück gingen die Polizisten dazwischen, sagt sie. Und spricht aus schmerzlicher Erfahrung. Am 13. Februar 2013 war sie am Dresdner Hauptbahnhof beim Entfernen von Nazi-Aufklebern von Rechtsextremisten verletzt worden. "Ein Stein flog mir ins Gesicht, ich habe stark geblutet", erzählt sie. Der Täter wurde nie ermittelt.

Erstaunt war Irmela Mensah-Schramm, als sie am Sonntag von der Dresdner Polizei einer Straftat beschuldigt wurde. "Zwei Beamte zeigten mir ein Foto, auf dem eine rauchende Frau mit Sonnenbrille zu sehen war und sagten, das sei ich, und dass sie meine Personalien für eine Anzeige aufnehmen würden. Ich hätte am 2. Oktober die persönliche Referentin des Dresdner Oberbürgermeisters beleidigt. Dabei kenne ich die Frau gar nicht."

Die Beleidigung und Körperverletzung waren vor dem Rathaus begangen worden, in das der Oberbürgermeister muslimische Bürger eingeladen hatte, die ebenso wie er und seine Mitarbeiter von fremdenfeindlichen Demonstranten beschimpft wurden. "Natürlich nicht von mir", sagt Mensah-Schramm. "Ich war auch nicht die Frau auf dem Bild, das habe ich den Beamten auch gesagt. Das hat die aber nicht interessiert."

"Ein Irrtum", heißt es jetzt in Dresden

Ein Irrtum, hieß es jetzt bei der Dresdner Polizei. Man habe inzwischen festgestellt, dass es sich bei der gesuchten älteren Dame nicht um Mensah-Schramm handele und keine Anzeige gegen sie gestellt. Bis Freitag wusste die 70-Jährige davon noch nichts.

Sie hatte sich schon Sorgen gemacht, weil sie wegen des Urteils vom Amtsgericht Tiergarten unter Bewährung steht. Bei einer Online-Umfrage des Tagesspiegels sprach sich übrigens mehr als die Hälfte der Teilnehmer für "Nicht schuldig" aus. Viele meinten, dass die schon vorhandene Sachbeschädigung durch die Schmäh-Parole durch einen Strich mehr oder durch die Farbe Pink nicht größer geworden sei.

Auch die Ansicht von Juristen, wonach "Merkel muss weg" eine Meinungsäußerung und damit durch das Grundgesetz geschützt sei, erntete Widerspruch. Viele meinten, dass es auf den Kontext ankäme. "Wenn unter einem plakatierten Galgen gegrölt wird 'Merkel muss weg', dann ist das eindeutig eine Hassparole mit Todesdrohung", findet ein Leser. Und Berlins bekannter Kunstexperte und Rechtsanwalt Peter Raue sagt: "Der Satz ist zwar gnadenlos dumm, aber tatsächlich eine Meinungsäußerung, so lange er allein steht. Sobald er aber mit Galgen oder Hitlerbärtchen garniert wird, ist er eine Hassparole."

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