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Berlin: Berliner Bank muss um Immobilien-Kredite bangen Neuer Ärger mit dubiosen Fonds: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft auch Bankgesellschafts-Tochter. Kunden könnten Darlehen rückabwickeln

Die Bankgesellschaft Berlin muss sich mit 400 Kunden auseinander setzen, denen ein Immobilienfonds aufgeschwatzt wurde, für den sie bei der Berliner Bank einen Kredit aufnahmen. Eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ermöglicht jetzt eine Rückabwicklung der Darlehen, wenn es sich um ein Haustürgeschäft handelte oder der Anleger nachweislich über den Wert der Fondsimmobilien getäuscht wurde.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Bankgesellschaft Berlin muss sich mit 400 Kunden auseinander setzen, denen ein Immobilienfonds aufgeschwatzt wurde, für den sie bei der Berliner Bank einen Kredit aufnahmen. Eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ermöglicht jetzt eine Rückabwicklung der Darlehen, wenn es sich um ein Haustürgeschäft handelte oder der Anleger nachweislich über den Wert der Fondsimmobilien getäuscht wurde. Die umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft haben mit diesem Rechtsstreit nichts zu tun. Der landeseigene Konzern tritt nur als Kreditgeber für andere Fonds auf, die sich im Nachhinein als unwirtschaftlich erwiesen.

Im Juni und Juli seien die betroffenen Kunden „im Rahmen unserer Aufklärungspflicht“ angeschrieben worden, bestätigte gestern die Bankgesellschaft. Sie wurden aufgefordert, die – nach den BGH-Urteilen vom 14. Juni – möglicherweise unwirksamen Kreditverträge nachträglich zu bestätigen. Mit gut einem Drittel der Angeschriebenen ist die Bank seitdem im Gespräch. Sie hätten die „absolut freie Wahl“ zu unterschreiben, wurde versichert. „Sollte der Brief als Bedrohung empfunden worden sein, bedauern wir dies sehr“, teilte die Bankgesellschaft gestern mit. Ob Ansprüche auf eine Auflösung der Darlehensverträge überhaupt geltend gemacht werden, ist derzeit offen.

In den sechs Fällen, mit denen sich der Bundesgerichtshof befasste, geht es um Kredite von etwa 35 000 bis 80 000 Euro. Geschlossene Immobilienfonds, oft mit Liegenschaften in Ostdeutschland bestückt, sind für Rechtsanwälte bundesweit längst ein lohnendes Geschäft. Nicht aber für die Fondszeichner. Sie wurden von dubiosen Anlagevermittlern, nicht selten an der Haustür, mit Steuervorteilen, hohen Renditen und Mietgarantien für die Fondsobjekte gelockt. Verbunden mit dem Angebot, das Geschäft auf Pump zu finanzieren.

Anleger, die in Not gerieten, weil der Fonds nicht das hielt, was der Werbeprospekt versprach, mussten bisher trotzdem die hohen Kreditraten weiter zahlen. Dem schiebt der BGH nun einen Riegel vor. Fondsbeitritt und Kreditvertrag seien ein „verbundenes Geschäft“. Die Bank verliere deshalb im Falle der „Täuschung des Anlegers“ ihren Zahlungsanspruch gegen den Kreditkunden. Der Betroffene könne stattdessen „die Rückzahlung all dessen, was er aus seinem eigenen Vermögen an die Bank gezahlt habe“ verlangen. Im Gegenzug müsse er dem Kreditinstitut seine Fondsanteile abtreten und sich mögliche Steuervorteile anrechnen lassen.

Diese Rechtsprechung trifft nicht nur die Berliner Bank, sondern sämtliche Banken in Deutschland, die für rechtswidrige Immobilienfonds Geld verliehen haben. Die Bankgesellschaft trat gestern auch vehement dem Eindruck entgegen, den das ZDF-Magazin „frontal 21“ erweckt habe, hier rolle eine neue Klagewelle auf sie zu und sie müsse Kredite in Milliardenhöhe abschreiben.

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