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Berlin: Berliner CDU: Die Kassentricks der Christdemokraten

"Die (öffentlichen Fraktions- )Zuschüsse dürfen von den Fraktionen nur zur Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben eingesetzt werden (§ 8 Abs. 4 Fraktionsgesetz).

"Die (öffentlichen Fraktions- )Zuschüsse dürfen von den Fraktionen nur zur Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben eingesetzt werden (§ 8 Abs. 4 Fraktionsgesetz). Dazu gehören auch die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstelle sowie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Entgelten an die bei ihnen tätigen Personen. Es handelt sich somit um für diese Zwecke gebundene Mittel.

In dem Gedankenaustausch mit den Fraktionen ergeben sich trotz der langjährigen Erfahrungen des Rechnungshofs immer wieder neue Abgrenzungsprobleme zur unzulässigen (indirekten) Parteifinanzierung, insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen aus den Fraktionszuschüssen ergeben sich aus dem Fraktionsgesetz, dem Parteiengesetz und der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Danach ist die Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen grundsätzlich zulässig; die Grenzen liegen im Verbot der Parteifinanzierung und im Verbot der Wahlwerbung aus Fraktionszuschüssen. Sofern diese Grenzen beachtet werden, können die Fraktionen die gestalterischen Mittel und die Form ihrer Öffentlichkeitsarbeit frei wählen.

CDU-Fraktion:

"Der Rechnungshof hatte anfänglich erhebliche Schwierigkeiten, die Buchführung der Fraktion nachzuvollziehen. Auch die Belegführung der Fraktion war nicht immer ausreichend. Es fehlten z. B. Zahlungsbelege... Für mehrere gleichartige Anzeigen in Polizeischriften hat die CDU-Fraktion 1994 24 400 DM ausgegeben. Es handelte sich um allgemeine Sympathiebekundungen der "Berliner CDU" (also der Partei) gegenüber der Polizei.

Die Fraktion hat auch im Jahr 1994 einen "Kostenanteil" für die Produktion der Berliner Rundschau in Höhe von insgesamt 70 000 DM gezahlt. Da es sich bei der Berliner Rundschau dem Inhalt nach um eine Zeitung handelt, die zur Werbung für die Ziele und Persönlichkeiten der CDU verwendet wird, dienten die Ausgaben zumindest auch der indirekten Parteifinanzierung. Auch in den Jahren 1995 und 1997 hat die Fraktion für die Produktionskosten der Berliner Rundschau Ausgaben von 60 000 DM und 57 500 DM geleistet.

In ihrem Verwendungsnachweis 1994 hatte die Fraktion am Jahresende einen "Überschuss" von 151 256,36 DM ausgewiesen. Demgegenüber hat die Fraktion im Verwendungsnachweis 1995 unter der Position "Überträge aus dem Vorjahr" (1994) als Anfangsbestand einen Fehlbetrag von 142 112,97 DM angegeben. Da die Fraktion im Verwendungsnachweis 1995 als Übertrag aus dem Vorjahr nicht den Überschuss von 151 256,36 DM, sondern einen Fehlbetrag von 142 112,97 DM ausgewiesen hat, wäre der zum Ende des Jahres 1995 und auch der zum Ende der 12. Wahlperiode gebuchte Überschuss um den Differenzbetrag von 293 369,33 DM höher gewesen. Eine gleichbleibende Höhe der zweckgebundenen Rücklagen zum Ende der 12. Wahlperiode unterstellt, müsste auch dieser Betrag an den Haushalt zurückgeführt werden.

Die CDU-Fraktion war in der Wahlkampfphase des Jahres 1995 mit einem Mietenmobil unterwegs, um die Bürgerinnen und Bürger über die Einführung des Vergleichsmietensystems sowie die damit verbundenen Mieterhöhungen zu beraten. Nach der Ausgestaltung der Info-Stände (z. B. CDU-Schirme) war diese Aktion auch eine Werbung für die Partei. Auch in der aus diesem Anlass verteilten Info-Zeitung wurde grundsätzlich von den Standpunkten und Vorschlägen der CDU (also ebenfalls der Partei) gesprochen. Da die Mietenmobil-Aktion zudem in der Wahlkampfphase stattfand, dienten die Ausgaben hierfür darüber hinaus der Wahlwerbung.

SPD-Fraktion:

Im Jahr 1995 veranstaltete das Abgeordnetenhaus einen Tag der offenen Tür. Die SPD-Fraktion hat für diesen Anlass Werbematerial mit dem Aufdruck "SPD" beschafft und hierfür Ausgaben von 4200 DM geleistet. Sofern sie für solche Aktivitäten oder entsprechendes Werbematerial öffentliche Mittel verwenden, muss sich diese Darstellung aber direkt auf die jeweilige Fraktion und ihre parlamentarische Arbeit innerhalb des Abgeordnetenhauses beziehen. Werbematerial mit dem Aufdruck "SPD" hat diesen Bezug nicht...

PDS-Fraktion:

Die Fraktion hat sieben Tage vor der Wahl gemeinsam mit der damaligen PDS-Bundestagsgruppe eine Veranstaltung in der Kongresshalle am Alexanderplatz durchgeführt und dafür 3900 DM ausgegeben. Ausweichlich des Textes der Vorankündigungsanzeige sollten sich bei dieser Veranstaltung Vertreter der Abgeordnetenhausfraktion und der Bundestagsgruppe "im Kreuzverhör" den Fragen der Besucher stellen. Zeitpunkt der Veranstaltung und zitierte Überschrift sprechen dafür, dass die Fraktionszuschüsse für Zwecke der Parteiwerbung eingesetzt worden sind.

Bündnis 90/Die Grünen:

Die Fraktion veröffentlichte in der engeren Vorwahlzeit zwei Broschüren, für die Gesamtausgaben von 26500 DM geleistet worden sind. Es handelte sich dabei um einen "Rechenschaftsbericht" der Fraktion zum Ende der 12. Wahlperiode sowie um eine Publikation, in der umfassend Bilanz über die Verkehrspolitik des Senats und der Fraktion gezogen wurde und die als Erfolgsbericht zu werten ist.

Rückzahlung von Fraktionszuschüssen:

CDU: 77 795,77 DM (1994)

147 774,58 DM (1995)

139 230,00 DM (1995)

SPD: 15 195,37 DM (1995)

536,60 DM (1997)

PDS: 4 685,50 DM (1995)

Grüne: 2 107,30 DM (1997)

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