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BERLINER Chronik: 1. August 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über Streit um Schwangerschaftsberatung

Der Rechtsstreit zwischen drei Ärzten von „Pro Familia“ und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist jetzt in eine weitere Runde gegangen. Das Landessozialgericht hat die KV mit einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, drei Medizinern die kassenärztliche Beratung auf dem Gebiet der Empfängnisregelung sowie der Erhaltung und des Abbruchs einer Schwangerschaft zu genehmigen, bis gerichtlich in der Hauptsache über diesen Streitfall entschieden ist. Die KV hatte den Ärzten zwar eine Krankenschein-Ermächtigung zur Krebsfrüherkennung bei Frauen erteilt, eine solche Ermächtigung zur Beratung über Empfängnisregelung und bei Schwangerschaft aber verweigert. Der Bedarf könne durch die niedergelassenen Ärzte gedeckt werden, war ihr Argument. Das Gericht verwies in seinem Beschluß auf einen Bericht des Gesundheitssenators, wonach es in Berlin 1980 insgesamt 6328 soziale Beratungen über Erhaltung und Abbruch von Schwangerschaften gegeben hat. Davon waren gut 66 Prozent bei den Bezirksämtern, gut 29 Prozent bei „Pro Familia“, aber nur 0,8 Prozent bei niedergelassenen Ärzten erfolgt.

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