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Berlin: Berliner Chronik: 11. April 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:150mal haben die Mitarbeiter der Meßgruppe Abfallbeseitigung seit Inkrafttreten der neuen Regelung über das Verbrennen von Gartenabfällen bei Kontrollfahrten Verstöße gegen diese Bestimmungen beobachtet. Außerdem gingen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz, der die Meßgruppe angehört, rund 60 Beschwerden der Bevölkerung ein.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

150mal haben die Mitarbeiter der Meßgruppe Abfallbeseitigung seit Inkrafttreten der neuen Regelung über das Verbrennen von Gartenabfällen bei Kontrollfahrten Verstöße gegen diese Bestimmungen beobachtet. Außerdem gingen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz, der die Meßgruppe angehört, rund 60 Beschwerden der Bevölkerung ein. Bisher wurde zwar von Ordnungswidrigkeitsanzeigen noch abgesehen und statt dessen jeweils ein Informationsgespräch mit den "Umweltverschmutzern" geführt. Die Senatsverwaltung weist aber darauf hin, daß Verstöße beim Verbrennen von Gartenabfällen nach dem Bußgeldkatalog zum Umweltschutz bis zu 1000 Mark kosten können. Es wird daran erinnert, daß in der Zeit vom 1. September bis zum 30. April - und zwar nur montags bis freitags - von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang lediglich Äste und Strauchwerk verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen anderer Abfälle wie Verpackungsmaterial, Sperrmüll oder Papier ist nicht gestattet. In der Zeit von Mai bis einschließlich August dürfen Gartenabfälle nicht verbrannt werden. Wer bei starkem Wind ein Feuer anzündet, muß mit 300 Mark Bußgeld rechnen. Das Entzünden von größeren Flächen kann 800 Mark, eine durch Rauch verursachte Sichtbeeinträchtigung auf öffentlichen Verkehrsflächen bis 1000 Mark kosten.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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