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BERLINER Chronik: 18. Oktober 1990

Nach der Wiedervereinigung bekommt auch Berlin ein Verfassungsgericht

Auch das Land Berlin erhält endlich ein Verfassungsgericht. Dies war vor der Einheit aufgrund des Viermächte-Status nicht möglich. Der Einheitsausschuss des Abgeordnetenhauses und der Stadtverordnetenversammlung einigt sich auf den Entwurf des Verfassungsgerichtshofgesetzes, das beide Stadtparlamente noch vor der Gesamtberliner Wahl am 2. Dezember beschließen wollen. Danach müssen dem neunköpfigen Gremium vier Berufsrichter und mindestens drei Frauen angehören. Die Verfassungsrichter sollen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen in Höhe der Abgeordneten-Diäten erhalten.

CDU-Chef Eberhard Diepgen, der auf Wahlsieg setzt und den Regierenden Walter Momper ablösen will, plädiert wie Momper für die Verschmelzung Berlins mit Brandenburg. So könne man Interessenkonflikte zwischen Berlin und dem Umland besser lösen und einen ruinösen Wettbewerb vermeiden, erklärt Diepgen. Voraussetzung für die Gründung des Bundeslandes Berlin-Brandenburg mit der Hauptstadt Potsdam sei der Hauptstadtumzug von Bonn nach Berlin. Doch sollten vorab wichtige Fragen in einem Staatsvertrag geregelt und gemeinsame Institutionen geschaffen werden, zum Beispiel eine Rundfunkanstalt und ein Oberverwaltungsgericht. Gru

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